Allgemeine Informationen zum Schulalltag


Krankheitsfall

Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind ins Bett gehört oder zu Hause bleiben sollte, melden Sie es bitte noch am ersten Fehltag telefonisch (ab 7.30 Uhr) in der Schule ab. Geben Sie bitte Namen und Klasse des Kindes an. Falls Ihr Kind länger krank ist, melden Sie Ihr Kind bitte dennoch krank. Dies ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung!


Am Tage des Wiedererscheinens in der Schule, geben Sie eine schriftliche Entschuldigung mit.

Lassen Sie Ihr Kind bitte auch bei dem Verdacht, es könnte etwas „ausbrüten“, zu Hause und sorgen Sie, falls Sie berufstätig sind, rechtzeitig für diese Notfälle vor. Ein „kränkelndes“ Kind fühlt sich in der Schule nicht wohl und steckt vielleicht weitere Kinder an.

Hat Ihr Kind eine ansteckende Krankheit (z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Krätze, Scharlach oder Windpocken) oder treten Kopfläuse auf, ist die Schule umgehend zu informieren. Sollte Ihr Kind Läuse haben, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung, damit es nach einer erfolgreichen Behandlung wieder am Unterricht teilnehmen kann.


Schulweg

Üben Sie den Schulweg mit Ihrem Kind, nehmen Sie ihn kritisch unter die Lupe und machen Sie Ihr Kind auf Gefahrenstellen aufmerksam. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste!

Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, parken Sie bitte nicht in der Berlingerstraße. Parken Sie bitte in der Maximinstraße. Die Ampel der Berlingerstraße gewährt einen sicheren Schulweg.

Viele unserer Schulkinder fahren mit dem Bus zur Schule. Wichtig ist ein verkehrssicheres Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus.

Wie Ihr Kind zur Schule kommt, ob zu Fuß, per Rad oder sonst wie, liegt in Ihrer Verantwortung und unterliegt dem Versicherungsschutz.

Kommt Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule, muss das Fahrrad Ihres Kindes selbstverständlich verkehrssicher sein und das Kind muss einen Helm tragen. Das Fahren mit Longboards und Rollern ist auf dem Schulgelände verboten.


Beurlaubung vom Unterricht

Unproblematisch sind einzelne Tage mitten im Schuljahr, z.B. bei größeren Familienfeiern oder wichtigen Arztterminen. Sprechen Sie die Klassenlehrerin rechtzeitig darauf an.

Für das Aufholen hierbei entstandener Lernrückstände sind Sie als Eltern zuständig. Erkundigen Sie sich bitte bei den Lehrern, was versäumt werden wird bzw. worden ist.

Anträge auf Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur vom Schulleiter genehmigt werden.


Hausaufgaben

„Hilfslehrer der Nation“ sollten sie als Eltern nicht sein, doch viele Kinder müssen im Laufe der Schulzeit erst lernen, Pflichten zu übernehmen und zuverlässig und sorgfältig ihre Aufgaben zu erledigen. Es kann also sein, dass Ihr Kind hierbei anfangs Ihre Unterstützung braucht. Dieser Zeitraum notwendiger Hilfe ist aber von Kind zu Kind unterschiedlich lang. Wenn Sie unsicher über das Maß an Zuwendung sind, sprechen Sie bitte die Lehrkräfte darauf an. Über sinnvolle Unterstützung des Lernens wird bestimmt auf dem ersten Elternabend gesprochen.


 Lernmittelfreiheit

Unsere Schulbücher werden über den Schulträger der Schule zur Verfügung gestellt. Diese Bücher werden leihweise an die Schüler/innen verteilt und müssen pfleglich behandelt werden. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit müssen Sie als Eltern Ersatz leisten.


Zeugnis

In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2010 die Halbjahresgespräche (Lehrer-Schüler-Elterngespräche) die an Stelle von Halbjahreszeugnissen durchgeführt werden.  Erst ab dem 3. Schuljahr gibt es Schulnoten. Ungefähr eine Woche vor oder nach der Zeugnisausgabe findet in der Regel ein Elternsprechtag statt, bei dem Sie Gelegenheit haben, sich über den aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes zu informieren.

Sorgen und Probleme bleiben auch im Schulalltag nicht verborgen. Deshalb steht den Schülern und Eltern eine Sozialpädagogin zur Verfügung.

Frau Lautwein ist zweimal wöchentlich (Montag und Dienstag), von 7.45-12.45 Uhr an der Schule.

Aller Anfang ist schwer, aber geben Sie sich ruhig einen Ruck und sprechen Sie die Lehrer auf persönliche Schwierigkeiten an, die Ihr Kind belasten könnten. Das mögen Beeinträchtigungen beim Seh- oder Hörvermögen, aber auch seelische Probleme sein. Dazu gehören z.B. die zeitweilige Abwesenheit oder sogar die Trennung der Eltern, Streitigkeiten zu Hause oder mit den besten Freunden, ein krankes Haustier…

Die Ursache von Ängsten oder Verhaltensänderungen der Kinder blieben den Lehrern ansonsten eventuell unerklärlich, nicht jedes Kind trägt sein Herz gern auf der Zunge. Die Lehrer können dann entsprechend rücksichtsvoll reagieren.


Fundsachen

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder persönliche Dinge (Schulsachen, Brotdosen, Kleidung) in der Schule vergessen. In der Regel tauchen diese Sachen wieder auf.

Unsere „Fundkiste“ befindet sich im Gang UG.


Unterrichtsausfall wegen extremer Witterungsverhältnisse

Unterrichtsausfall wegen extremer Witterungsverhältnisse (Straßenglätte, Schneeverwehungen, Sturm o.ä.) gibt es eher selten.

Im Radio wird für ganze Bezirke der Schulausfall gemeldet. In Zweifelsfällen können Sie selbstverständlich selbst entscheiden und Ihr Kind wegen einer unzumutbaren Gefährdung auf dem Schulweg zu Hause lassen, obwohl kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.


Schulfrühstück

Bitte geben Sie Ihren Kindern ein „gesundes“ Schulfrühstück und ein Getränk mit in die Schule. Vermeiden Sie möglichst Plastikmüll. Ein gemeinsames Frühstück findet in der Klasse statt.