Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Das freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Die Rahmenbedingungen für das FSJ sind im Jugendfreiwilligendienstgesetz niedergeschrieben.

Als Freiwilliger (m/w/d) im Sinne des FSJ sammeln Sie wertvolle Lebenserfahrung und erwerben Kompetenzen, die beispielsweise bei der weiteren beruflichen Orientierung förderlich sind. Sie lernen Menschen kennen und Verantwortung zu übernehmen.

Der Einsatz im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres kann zwischen dem 16. und 26. Lebensjahr erfolgen. In der Regel beträgt die Zeit eines freiwilligen Jahres 12 Monate. Es kann je nach Situation auch kürzer oder länger vereinbart werden.

Neben dem FSJ gibt es auch den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Er wurde als Ersatz für den Zivildienst geschaffen und ist auch älteren Menschen zugänglich.


Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren sich Menschen für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich. Ziel des BFD ist es unter anderem, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst im Gegensatz zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist.

Potenzielle Freiwillige im Sinne des BFD sind alle Personen nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht und ohne Altersbegrenzung. In der Regel erfolgt der Einsatz in Vollzeit, wobei bei über 27 Jahren auch eine Reduzierung auf 20 Wochenstunden möglich ist. Der BFD wird in der Regel über 12 Monate andauern. Eine Verlängerung oder Verkürzung sind im Einzelfall möglich.

Der Einsatz kann bei der Stadtverwaltung Wittlich in den Bereichen des Hauses der Jugend, in den jeweiligen Kindertagesstätten oder auch in Einzelfällen auf Nachfrage in anderen Bereichen erfolgen unter Begleitung durch ausgebildete pädagogische Mitarbeiter*innen, Anleiter*innen oder Ausbilder*innen. Während des sozialen Jahres sind diverse Seminare zu belegen. Die jeweilige Einsatzstelle wird am Ende des freiwilligen (sozialen) Jahres ein qualifiziertes Zeugnis für jeden Freiwilligen ausstellen.

Für die Dauer des FSJ oder des BFD wird ein monatliches Taschengeld gewährt. Darüber hinaus werden Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie ggf. Kleidung durch die Einsatzstelle übernommen. Die Freiwilligen unterliegen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Die Kosten Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird durch den Träger in voller Höhe übernommen.

Die Verwaltung der Freiwilligenplätze erfolgt über die Zentralen Lerndienste in Trier. Hier können weitere Informationen eingeholt werden. (Internet: www.soziale-lerndienste.de)

 


Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.