Ermittlung Bauscheinnummer

Feststellung des Grundsteuerwerts für das Grundvermögen

Sie wurden vom Finanzamt zur Abgabe einer Feststellungserklärung für Ihren Grundbesitz aufgefordert.

Sollten Ihnen keine Bauakten zu Ihrem Gebäude vorliegen, können wir Ihnen ggfls. bei der Ermittlung der Bauscheinnummer behilflich sein. Bitte beachten Sie, dass dies lediglich für Gebäude ab dem Jahre 1945 möglich ist.

Anfragen richten Sie bitte über folgendes Kontaktformular:

Die folgenden Angaben zu Ihrem Grundbesitz entnehmen Sie bitte der Ausfüllhilfe für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für das Grundvermögen, die Sie zusammen mit dem Schreiben des Finanzamtes „Information zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe“ erhalten haben.

Bitte verwenden Sie für jeden Grundbesitz / Grundstück ein eigenes Formular.

Angaben aus dem Liegenschaftskataster:

Können wir eine Bauscheinnummer ermitteln, so wenden Sie sich mit dieser zwecks Akteneinsicht an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Ihre Anfrage richten Sie bitte unter Angabe der Bauscheinnummer an Bauakten@Bernkastel-Wittlich.de

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