Ältestenrat

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Erläuterung

Der Ältestenrat berät den Bürgermeister bei der Erstellung der Tagesordnung und beim Ablauf der Sitzungen des Stadtrates (§ 34a GemO). Es handelt sich hierbei um eine Kann-Vorschrift. Die Bildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Stadt Wittlich hat in der Hauptsatzung bestimmt, dass ein solcher gebildet wird. Nach der Geschäftsordnung gehören diesem der Bürgermeister, die Beigeordneten sowie die Fraktionsvorsitzenden und Fraktionssprecher an.

Sitzungskalender

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