Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge


Der Landesgesetzgeber hat mit der letzten Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die rheinland-pfälzischen Kommunen dazu verpflichtet, ihr System zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Straßen) auf sog. wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (wkB) umzustellen.

Hierbei werden die Kosten für den Ausbau (Erneuerung, Erweiterung, Umbau, Verbesserung) der Straßen - nach Abzug eines Gemeindeanteils - nicht mehr nur alleine von den Anliegern der konkret auszubauenden Straße getragen, sondern auf alle Anlieger einer größeren Abrechnungseinheit verteilt.

Der Gesetzgeber erhofft sich mit dem Systemwechsel eine deutlich bessere Verträglichkeit der Beitragsbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die bisher zu erhebenden, oft hohen Einmalbeiträge werden durch deutlich niedrigere, dafür aber öfter zu zahlende wiederkehrende Beiträge abgelöst.

Alle beitragspflichtigen Anlieger im Bereich der Stadt Wittlich werden umfassend über die jeweiligen aus der Satzungsänderung resultierenden individuellen Folgen informiert, sobald konkret ein Ausbau von Straßen in der jeweiligen Abrechnungseinheit bevorsteht. Der wiederkehrende Beitrag wird nämlich nur dann und dort erhoben, wo tatsächlich auch Kosten für den Straßenausbau anfallen. In den meisten Stadtteilen sind aktuell aber keine Ausbaumaßnahmen geplant.

In der Zwischenzeit stehen die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung:

Andreas Schmitt        06571-17-1250           andreas.schmitt@stadt.wittlich.de

Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Internetseite

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