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Förderprogramm Balkonkraftwerke
Förderprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte
ACHTUNG - DAS FÖRDERPORGRAMM IST NOCH NICHT GESTARTET.
ES KÖNNEN NOCH KEINE FÖRDERANTRÄGE GESTELLT WERDEN.
Dementsprechend sind auch die rechts aufgeführten Links zum Förderantrag und zur Förderrichtlinie aktuell deaktiviert.
Für bereits angeschaffte Balkonkraftwerke greift die Förderung grundsätzlich nicht!
Was sind Balkonkraftwerke?
"Balkonkraftwerke" sind kleine Photovoltaikanlagen, die zur Montage an einem Balkongeländer, Flachdach oder einer Terrasse gut geeignet sind. Hierbei handelt es sich oft um ein oder zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter an die eigene Steckdose angeschlossen sind. Mithilfe dieser Module kann Strom aus Solarenergie erzeugt werden.
Die Solarmodule haben meist eine Leistung von jeweils 400 Watt und werden an den Wechselrichter angeschlossen. Dieser darf momentan nicht mehr Leistung als 600 Watt haben, weil dieser über einen "Wieland"-Stecker über die normale Haussteckdose mit dem Stromkreis des Gebäudes verbunden ist und so den Strom zur Verfügung stellt. Ein "Wieland"-Stecker ist mit sichtbarem Kunststoff umgeben, um einen höheren Sicherheitsstandard beim Betrieb eines Balkonkraftwerkes zu gewährleisten, indem er einen höheren Berührungsschutz bietet. An sonnigen Tagen wird die Leistung der Module durch den Wechselrichter auf 600 Watt begrenzt.
Wer darf eine Förderung beantragen und was wird gefördert?
Ziel der Förderung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende.
- Gefördert wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken und ihren Komponenten mit maximaler Wechselrichterleistung von 600 Watt, welche im Hoheitsgebiet der Stadt Wittlich errichtet werden.
- Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Wittlich haben.
- Förderfähig sind Anlagen, die ab dem Veröffentlichungszeitpunkt des Förderprogamms neu errichtet werden. Hierbei ist das Kaufdatum entscheidend. Die Anlagen müssen zudem fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinien) und den Bedingungen des Netzbetreibers entsprechen.
- Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Komponenten.
- Der Antragssteller verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 5 Jahren im Fördergebiet der Stadt Wittlich zu betreiben.
Zusammengefasst bedeutet dies:
- Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit max. 600 Watt Leistung
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Wittlich
- Anlagen ab Veröffentlichung der Förderrichtlinie, die fachgerecht montiert worden
- keine gebrauchten Anlagen
- Verpflichtung zu 5 Jahren Haltungsdauer
Wie hoch ist die Förderung?
Je Wohneinheit wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 150 € gefördert.
Ein Rechtsanspruch seitens des Antragsstellers besteht nicht, die Antrags- und Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die Gewährung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erforderlicher Fördermittel und Einhaltung der Förderrichtlinien.
Was gilt es bei der Installation eines Balkonkraftwerkes zu beachten?
- Informieren Sie ihren Vermieter und/oder die Eigentümergemeinschaft im Vorfeld über die Absicht, ein Balkon-Kraftwerk zu installieren.
- Stromzähler prüfen. Ihr Stromzähler muss eine Rücklaufsperre besitzen. Alte Geräte mit Drehscheibe haben in der Regel keine Rücklaufsperre, sodass ein Austausch notwendig ist. Sprechen Sie hierzu mit einer Elektrofachkraft und/oder ihrem Netzbetreiber. In Wittlich ist das Westnetz. Bis 2032 müssen ohnehin alle Stromzähler auf digitale Modelle umgestellt sein, sodass der Tausch eigentlich kein Problem darstellen sollte.
- Solaranlage beim Netzbetreiber anmelden. Das geht für Wittlich ganz einfach über www.service.westnetz.de/einspeisung
- Steckdose prüfen. Nach der Norm der VDE müssen Sie über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (sog. Wieland-Steckdose) verfügen, die nachträglich eingebaut werden kann. Kostenpunkt inklusive Handwerkerleistung ca. 150 bis 200 €. Hier werden aber aktuell auch Änderungen diskutiert, um die bereits vielfach für Balkonkraftwerke genutzte „normale“ Steckdose (Schuko-Steckdose) auch auf normative Füße zu stellen.
- Balkonkraftwerk registrieren. Beim der Bundesnetzagentur müssen kleine PV-Anlagen registriert werden. Dies geht ganz einfach und schnell unter www.marktstammdatenregister.de

Förderantrag
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