Förderprogramm Balkonkraftwerke

Förderprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte

Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 1.1.2024 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden.
Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann entsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden. 


Berechnen Sie hier, welche Größe des Balkonkraftwerks zu Ihnen passt und wie viel Strom sie selbst verbrauchen können: Solarstromrechner

  • Was sind Balkonkraftwerke?

    "Balkonkraftwerke" sind kleine Photovoltaikanlagen, die zur Montage an einem Balkongeländer, Flachdach oder einer Terrasse gut geeignet sind. Hierbei handelt es sich oft um ein oder zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter an die eigene Steckdose angeschlossen sind. Mithilfe dieser Module kann Strom aus Solarenergie erzeugt werden.

    Solarmodule haben heutzutage in der Regel eine Leistung von etwa 400 Wattpeak und werden an einen Wechselrichter angeschlossen. Dieser darf aktuell eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten. Der Wechselrichter wiederum kann über die normale Haushaltssteckdose (Schuko-Stecker) an das Hausnetz angeschlossen werden. Empfohlen wird die Verwenung einer sogenannten Energiesteckdose (Wieland-Stecker). Ein Wieland-Stecker ist mit sichtbarem Kunststoff umgeben, um einen höheren Sicherheitsstandard beim Betrieb eines Balkonkraftwerkes zu gewährleisten, indem er einen höheren Berührungsschutz bietet. An sonnigen Tagen wird die ins Hausnetz eingespeiste Leistung der Solaranlage durch den Wechselrichter auf 600 Watt begrenzt.

    Hinweise oder Empfehlungen zu Modellen und Herstellern können wir leider nicht zur Verfügung stellen. 

  • Was wird gefördert?

    Ziel der Förderung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende.

    • Gefördert wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken und ihren Komponenten mit maximaler Wechselrichterleistung von 800 Watt, welche im Hoheitsgebiet der Stadt Wittlich errichtet werden.
    • Förderfähig sind Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024  neu angeschafft und errichtet werden. Hierbei ist das Kaufdatum maßgeblich. Die Anlagen müssen zudem fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinien) entsprechen. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
    • Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Komponenten.
    • Nicht gefördert werden Kosten für einen Batteriespeicher.
    • Nicht gefördert werden PV-Anlagen mit einer Modulleistung von mehr als 2.000 Wattpeak. 
    • Die Förderung läuft so lange, wie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. 
  • Wer darf eine Förderung beantragen? 

    • Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Wittlich haben.
    • Die Förderung ist auf eine Förderung pro Haushalt beschränkt. 
    • Der Antragssteller verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 5 Jahren im Fördergebiet der Stadt Wittlich zu betreiben.
    • Mieter können ebenfalls eine Förderung beantragen. Informieren Sie Ihren Vermieter am besten vorab - dazu sind sie nicht verpflichtet, aber es empfiehlt sich. 
  • Wie hoch ist die Förderung?

    Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 150 € gefördert.

    Ein Rechtsanspruch seitens des Antragsstellers besteht nicht, die Antrags- und Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die Gewährung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erforderlicher Fördermittel und Einhaltung der Förderrichtlinien.

    Der Förderbetrag kann nur auf ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen werden. Die entsprechenden Angaben zu den Kontoverbindungen sind im Förderantrag anzugeben. Das Geld wird unmittelbar nach der vollständigen Prüfung des Förderantrags angewiesen und auf das angegebene Konto ausgezahlt. 

  • Was passiert, wenn mein Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ist?

    Die Anträge werden im Windhundverfahren bearbeitet - dies bedeutet, dass die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Unvollständige Anträge (z.B. fehlende oder fehlerhafte Bankverbindung) werden nicht weiter bearbeitet. Der Antragsteller des fehlerhaften Antrags wird per E-Mail informiert und muss den Antrag erneut ausfüllen. Der neue Antrag wird also im Verfahren hinten eingereiht. 

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

    Im Antragsformular werden unterschiedliche Daten abgefragt. Damit Sie im Antragsprozess keine Schwierigkeiten haben, finden Sie hier eine Übersicht, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.

    1. Angaben zum Balkonkraftwerk: Kaufdatum, Anzahl der Solarmodule, Leistung des Wechselrichters
    2. Persönliche Daten: Name, Anschrift, Kontoverbindung (zur Auszahlung der Fördermittel)
    3. Foto oder Scan des Kaufbeleges / Rechnung
    4. Foto oder Scan der Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters (Link zum Marktstammdatenregister in der Inforbox auf der rechten Seite)
    5. Foto des installierten Balkonkraftwerks

    Eine Registrierung vor Antragstellung ist nicht notwendig. 

  • Kann es sein, dass ich trotz vollständigem und korrektem Förderantrag keine Förderung erhalte?

    Das Förderprogramm ist mit 30.000 € ausgestattet. Bei einer Pauschalförderung von 150 € pro Balkonkraftwerk können also 200 Anlagen gefördert werden. Die Anträge werden im Windhundverfahren nach ihrem Eingang bei der bewilligenden Stelle bearbeitet. Sollten mehr als 200 Anträge eingehen, kann es auf Grund der erschöpften Finanzmittel trotz vollständigem und korrektem Förderantrag dazu kommen, dass keine Förderung gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen. 

  • Was gilt es bei der Installation eines Balkonkraftwerkes zu beachten?

    1. MUSS: Balkonkraftwerk registrieren. Auch 2024 besteht weiterhin die Pflicht zur Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur. Das Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke wurde allerdings vereinfacht und die zu machenden Angaben reduziert. Die Anmeldung geht ganz einfach und schnell unter www.marktstammdatenregister.de
    2. KANN: Informieren Sie ihren Vermieter und/oder die Eigentümergemeinschaft im Vorfeld über die Absicht, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht 2024 nicht mehr, es empfiehlt sich aber, die entsprechenden Parteien zu informieren.
    3. KANN: Stromzähler prüfen. Haben Sie noch einen alten Stromzähler mit Drehscheibe? Diese können Sie nach den neuen Regelungen, die ab 2024 gelten, auch mit einem Balkonkraftwerk nutzen - allerdings gelten Übergangsfristen. Alte Geräte mit Drehscheibe haben in der Regel keine Rücklaufsperre, sodass durch ein Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts laufen kann, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen. Bis 2032 müssen die Netzbetreiber aber ohnehin alle Stromzähler auf digitale Modelle umgestellen, sodass der Tausch eigentlich kein Problem darstellen sollte.
    4. KANN: Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk nicht mehr beim Netzbetrieber anmelden - können dies aber dennoch tun. Das geht für Wittlich ganz einfach über www.service.westnetz.de/einspeisung
    5. KANN: Steckdose prüfen. Nach der Norm der VDE müssen Sie über eine spezielle Energiesteckvorrichtung (sog. Wieland-Steckdose) verfügen, die nachträglich eingebaut werden kann. Kostenpunkt inklusive Handwerkerleistung ca. 150 bis 200 €. Geduldte wird allerdings weiterhin die Verwendung der „normalen“ Steckdose (Schuko-Steckdose) für Balkonkraftwerke.
  • Zusammenfassung

    • Gefördert wird die Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung
    • Gefördert werden Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Wittlich
    • Gefördert werden Anlagen, die ab dem 1.1.2024 neu angeschafft und fachgerecht montiert wurden
    • Nicht gefördert werden gebrauchten Anlagen, Batteriespeicher und "normale" PV-Anlagen
    • Verpflichtung zu 5 Jahren Haltungsdauer
    • Antragsverfahren im Windhundprinzip