Anmeldung & Ausleihe

Anmeldung & Ausleihe

Anmeldung & Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt

  • an der Informationstheke im 2. UG
  • persönlich oder per E-Mail (Online-Formular)
  • die Jahresgebühr beträgt  € 28,00 p. a., ermäßigt € 14,00 - wie folgt zahlbar (bitte hier anklicken
  • gegen Vorlage des Personalausweises und ggf. des Nachweises zur Berechtigung der Gebührenermäßigung
  • mit verbindlicher Anerkennung der Bibliothekssatzung.

 

 Der Leseausweis

  • wird bei der Anmeldung ausgestellt
  • bleibt Eigentum der Stadtbücherei
  • ist nicht übertragbar
  • berechtigt bei Vorlage zur Nutzung der Angebote der Stadtbücherei Wittlich, der Bibliothek des Emil-Frank-Instituts und der angeschlossenen Online-Dienste (z. B. Onleihe Rheinland-Pfalz, Overdrive Rheinland-Pfalz, filmfriend, tigerbooks) 

 

Die Abmeldung ist

  • persönlich oder schriftlich (E-Mail: info@stadtbuecherei.wittlich.de /Online-Formular) bei der Stadtbücherei Wittlich mit Wirkung zum Jahresende möglich.



Ausleihe

Medienausleihe und -rückgabe

Die Medien der Stadtbücherei Wittlich können gegen Vorlage des Benutzerausweises entliehen werden.

Die unterschiedlichen Leihfristen und sonstige Regelungen für die einzelnen Medienarten werden durch Aushang bekannt gegeben.

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr von € 1,00 vorbestellt werden.

Behandlung der entliehenen Medien und Haftung

Die aus der Stadtbücherei Wittlich entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Verlust oder festgestellte Mängel der entliehenen Medien sind unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben.

Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist für jede Beschädigung und jeden Verlust der Stadtbücherei Wittlich gegenüber schadenersatzpflichtig. Ebenso haftet er für Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung des Benutzerausweises entstehen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Die Ersatzleistung bemisst sich nach § 9 (Satzung der Stadt Wittlich über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadtbücherei Wittlich). Sie ist 14 Tage nach Anforderung fällig.


Fernleihe

Medien, die in der Stadtbücherei Wittlich nicht vorhanden sind, können im deutschen oder internationalen Leihverkehr aus anderen Bibliotheken im Original oder als Kopie bestellt werden. Die Stadtbücherei Wittlich ist hierbei an die jeweils geltenden Bestimmungen gebunden.

Für die Benutzung der im Leihverkehr beschafften Medien gelten die Auflagen der gebenden Bibliothek, im Übrigen die Bestimmungen der Satzung.

Im internationalen Fernleihverkehr trägt der Benutzer neben der Gebühr nach § 9 Abs. 2 (Satzung der Stadt Wittlich über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadtbücherei Wittlich) die tatsächlich anfallenden Kosten.