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Kontrollen an Fastnacht
„Wildpinkler“ werden zur Kasse gebeten
„Wir hoffen, dass sich die Menschen an Fastnacht an die allgemein geltenden Regeln halten und den Anstand wahren, auch wenn die närrische Zeit Corona bedingt zwei Jahre pausieren musste. Vor der Pandemie mussten wir leider regelmäßig gegen sogenannte „Wildpinkler“ einschreiten!“ sagt Jan Mußweiler, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Wittlich.
Denn Personen, die in der Öffentlichkeit ihre Notdurft verrichten, müssen in Wittlich mit einem Bußgeld rechnen. Bei dem sogenannten „Wildpinkeln“ handelt es sich um einen Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung. Verstöße können im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Dabei besteht das Ärgernis mit den „Wildpinklern“ nicht nur für die Stadt Wittlich oder die Polizei, sondern gleichermaßen für alle Hauseigentümer, Geschäftsleute, Mieter und sonstige Besucher der Stadt. Aus diesem Grund haben die Polizei und das Ordnungsamt bereits in der Vergangenheit entsprechende Kontrollen durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Auch an Fastnacht können die Bedürfnisanlagen in den Gastronomiebetrieben und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden, die sich der Aktion „nette Toilette“ angeschlossen haben. In diesen Gaststätten darf die Toilette auch von Nicht-Kunden kostenlos benutzt werden. Für die Toilettenbenutzung ist also kein Einkauf bzw. Verzehr erforderlich.
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wittlich ist im Internet auf der Internetseite der Stadt Wittlich (www.wittlich.de) veröffentlicht.