Brunnen und Beleuchtung werden wieder angeschaltet


Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (kurz: EnSiKuMaV) tritt mit Ablauf des 15. April 2023 außer Kraft. Diese Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler sowie für Unternehmen. Als Maßnahmen wurde u.a. die Absenkung der Temperaturen in Wohnräumen, das Verbot bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken, das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die Festlegung von Höchstwerten für die Temperatur in Arbeitsräumen, die Beschränkung der Beleuchtung Gebäuden und Baudenkmälern sowie verschiedene weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Ab Montag, den 17. April werden die Außenbeleuchtungen und Brunnen in Wittlich nach und nach wieder in Betrieb genommen.