Wasser auf den Friedhöfen und in den Gartenanlagen


Je nach Witterungsverhältnissen, wird die Wasserversorgung der Friedhöfe, zum Anfang der 13. Kalenderwoche und die der Gartenanlagen, bis zum Ende der 13. Kalenderwoche (bis 28. März 2024) in Betrieb genommen.

 Sollte bei der Inbetriebnahme der Wasserversorgung in den Gartenanlagen eine Störung (bzw. ein Wasserverlust) festgestellt werden, ist diese sofort wieder einzustellen. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre Wasserentnahmestellen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu schließen. Den Anliegern, die zu diesem Zeitpunkt ihren Wasserzähler nicht ordnungsgemäß installiert haben, werden die entstehenden Kosten, aufgrund von Zusatzarbeiten, in Rechnung gestellt.

 Wasserzähler bis zum (= inklusive) Baujahr 2017 müssen für das Abrechnungsjahr 2024 erneuert werden. Sollte der Zähler nicht mehr eichgültig sein, bitten die Stadtwerke Wittlich um schnellstmöglichen Austausch und anschließende Mitteilung der neuen Zählernummer, sowie Herstellerbezeichnung und Größe des Zählers, unter der Rufnummer 06571/17-1833 oder 06571/17-1831.

 Um unnötige Wasserverluste und Kosten zu vermeiden, müssen alle privaten Zähler bis spätestens 25. März 2024 installiert sein. Bei einem eventuellen Zählerwechsel, nach erfolgter Inbetriebnahme (Wasseranstellung durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Wittlich), ist auf ordnungsgemäßes Abstellen des Wassers, während der Installation des privaten Zählers, zu achten.

 Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 Stadtwerke Wittlich