Schulbuchausschuss

Der Schulbuchausschuss 

Auszug aus: "Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz", Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Hrsg.), 2015

Er tritt immer dann zusammen, wenn in den Klassenstufen neue Schulbücher aus dem Schulbuchkatalog eingeführt werden sollen. 

Aufgaben:

Die zur Auswahl stehenden Schulbücher werden den Ausschussmitgliedern für einen bestimmten Zeitraum zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter können so anhand ihrer Entscheidungskriterien die vorgeschlagenen Bücher beurteilen. Neben den geltenden Grundsätzen für die Einführung neuer Schulbücher können für Eltern auch Kosten, Gewicht, Gestaltungskriterien, Haltbarkeit u. ä. von Bedeutung sein. 

Bei der Entscheidung über die Einführung eines neuen Schulbuches gelten folgende Grundsätze, die der Schulbuchausschuss beachten soll: 

■ Es sollen keine unnötigen Kosten entstehen. Dies gilt auch für Schulbuch ergänzende Materialien wie Themenhefte und Arbeitshefte. 

■ Ein Schulbuch darf immer nur dann ersetzt werden, wenn pädagogische oder fachliche Gründe dafür sprechen.

■ Eingeführte Schulbücher und Ergänzungsmaterialien sollen im Unterricht sowie bei der Vor und Nachbereitung in angemessenem Umfang eingesetzt werden. 

■ In allen Klassen einer Jahrgangsstufe müssen die gleichen Lehrwerke eingesetzt werden. An Grundschulen können in einzelnen Klassen methodisch unterschiedliche Fibeln verwendet werden. 

■ Die Vorgaben der Schulbuchausleihe sehen Verwendungszeiten vor (3 Jahre für einjährige Bücher, 6 Jahre für zwei- oder dreijährige Bücher). 

Neben den Schulbüchern gibt es andere Lern- und Arbeitsmittel, die nicht vom Schulbuchausschuss genehmigt werden müssen (z.B. Arbeitshefte, Workbooks, Lernsoftware). Hier entscheidet die zuständige Fachkonferenz beziehungsweise die Lehrkraft über die Einführung der Materialien. In solchen Fällen ist der Schulelternbeirat anzuhören.

Unser Schulbuchausschuss:

Fr. Krämer

Fr. Winkler

Fr. Glase