Schulausschuss

Der Schulausschuss

Auszug aus: "Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz", Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Hrsg.), 2015

Der Schulausschuss ist das einzige schulische Gremium, das mit Lehrkräften, Eltern so wie Schülerinnen und Schülern besetzt ist. 

Der Schulausschuss hat die Aufgabe, das Zusammenwirken der Gruppen zu fördern, für einen sachgerechten Ausgleich insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten zu sorgen und Anregungen für die Gestaltung der schulischen Arbeit zu geben. Der Schulausschuss soll vor allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen der Schule gehört werden. Die Schuljahresplanung ist rechtzeitig mit ihm zu erörtern. 

Für folgende Tatbestände ist das Benehmen mit dem Schulausschuss herzustellen: 

1. vor Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule

2. vor Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule

3. vor Einbeziehung der Schule in Schulversuche

4. vor Androhung des Ausschlusses oder dem Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers

5. bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Schule auf Antrag der oder des Widersprechen 

6. bei der Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters

Bei folgenden Tatbeständen muss der Schulausschuss zustimmen: 

1. den Grundsätzen der Schulentwicklung und der Qualitätssicherung

2. der Erstellung der Hausordnung

Der Schulausschuss hat eine Schlichterfunktion, insbesondere in den Fällen, bei denen der Schulelternbeirat seine Zustimmung zu schulischen Maßnahmen verweigert. Bei strittigen Entscheidungen zwischen Schulleitung und Schulelternbeirat oder Vertretung der Schülerinnen und Schüler können sowohl die Schulleiterin oder der Schulleiter, der Schulelternbeirat oder die Vertretung der Schülerinnen und Schüler den Schulausschuss einberufen.  

Eine weitere wichtige Aufgabe der Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Schulausschuss ist deren Teilnahme an Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen.

Dem Schulausschuss gehören Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler an. Ihre Anzahl richtet sich nach der Schulgröße.  

Unser Schulausschuss:

Hr. Dreis

Hr. Mußeleck

Hr. Stoffel

Fr.Thelen