Brennholz

  • Leistungsbeschreibung

    Erwerb von Brennholz in verschiedenen Verarbeitungsformen.

    Folgende Bereitstellungsformen sind üblich:

    Brennholz in kurzer oder langer Form (2 bis 20 Meter), entastet, an einem mit PKW befahrbaren Weg gelagert, so genanntes „Polterholz“.

    Brennholz zum Selbermachen, das sind im Wald liegende ganze Stämme oder Stammteile, nicht entastet, so genannte „Flächenlose“.

    Aufgesetztes Schichtholz in 1 Meter Länge, waldfrisch (nicht getrocknet); die Aufarbeitung ist sehr lohnintensiv.

    Frisches Brennholz, auf Ofenlängen von 25 oder 33 Zentimeter geschnitten und NICHT getrocknet. Dieses Holz muss noch getrocknet/gelagert werden.

    Ofenfertiges Brennholz, auf Ofenlängen von 25 oder 33 Zentimeter geschnitten und getrocknet auf unter 20 Prozent Wassergehalt entsprechend Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung

    Die Forstämtern und Forstreviere von Landesforsten Rheinland-Pfalz bietet in der Regel nur „Polterholz“ an.


An wen muss ich mich wenden?

An private und öffentliche Betriebe, die Brennholz in der gewünschten Verarbeitungsform bereitstellen. Kontakte können Sie den Gelben Seiten, dem Internet etc. entnehmen. Die Kontaktinformationen des für Sie zuständigen Forstamtes können Sie recherchieren, wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken, dann Ihre Heimatregion wählen und in der sich öffnenden Detailkarte auf ein Forstamt in Ihrer Nähe klicken. 

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