- Rathaus
- Leben in Wittlich
- Kultur
- Sport & Freizeit
- Soziales
- Bildung
- Kindertagesstätten
- Grundschulen
- FamOS
- Volkshochschule
- Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich
- Leserkonto
- Recherche & Fernleihe
- Formulare
- Bestellung Medienboxen & Klassensätze
- Online-Angebote
- Unser Haus
- Anmeldung & Ausleihe
- Kinder & Jugendliche
- Veranstaltungskalender
- Bibliothek International
- Kitas & Schulen
- Soziale & Ehrenamtliche Einrichtungen
- Recherche & Ausleihe
- Aktuelles
- Leichte Sprache
- Rückgabekasten
- Welcome
- Bienvenue
- Hoş Geldiniz
- Powitanie
- Добро пожаловать
- Schien, daat de hei bes
- Welcome - Bienvenue - Powitanie ...
- Anfahrt
- Kontakt
- Impressum
- Для наших співгромадян з України
- Makerspace
- Wirtschaft und Finanzen
- Planung, Umwelt und Mobilität
- Tourismus
Verkehrslenkung im Quartier „St. Paul“ angepasst
Die Stadtverwaltung hat für den Bereich „St. Paul“ im Stadtteil Wengerohr eine Anpassung der Verkehrsregelung vorgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Straßenverkehrs angesichts der baulichen Entwicklung und des gestiegenen Verkehrsaufkommens nachhaltig zu gewährleisten. Die zuständigen Behörden sowie der Ortsvorsteher wurden im Vorfeld der Maßnahme beteiligt.
Im Zuge der fortschreitenden Bebauung und des Zuzugs von Bewohnerinnen und Bewohnern hat sich die Verkehrssituation, insbesondere im Bereich der Arnold-Janssen-Straße, deutlich verändert. Die vorhandene Straßeninfrastruktur ist aufgrund ihrer geringen Fahrbahnbreite nicht für den ruhenden Verkehr ausgelegt. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beeinträchtigungen, insbesondere durch parkende Fahrzeuge, die entlang der Fahrbahn geparkt wurden. Wiederholt kam es zu erheblichen Einschränkungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Die Linienbusse wurden wiederholt an der Durchfahrt gehindert, wodurch die Aufrechterhaltung eines verlässlichen Linienbetriebs gefährdet war. Zudem wurde die Befahrbarkeit für Entsorgungsfahrzeuge beeinträchtigt, da insbesondere Wendeanlagen in den Seitenstraßen durch parkende Fahrzeuge blockiert waren. In Einzelfällen mussten Fahrzeuge rückwärts ausfahren, was ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt. Vor diesem Hintergrund wurde im Dezember 2025 eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die ein Parkverbot in dem gesamten Bereich vorsieht. Die entsprechende Beschilderung wurde Mitte März 2026 aufgestellt. Das Halten ist seitdem nur noch kurzzeitig, beispielsweise zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen, zulässig. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs. Straßen müssen für Rettungsdienste, Feuerwehr und den öffentlichen Personennahverkehr sowie für die Müllabfuhr jederzeit uneingeschränkt nutzbar sein.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bereitstellung von Stellplätzen grundsätzlich im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Vorgaben auf privaten Grundstücken zu erfolgen hat. Nach den vorliegenden Erkenntnissen stehen im Quartier ausreichend private Stellplätze zur Verfügung, die entsprechend genutzt werden können. Eine Kompensation durch zusätzliche Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der neuen Regelung und um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, die im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit erlassen wurden.
