E-Rechnung


Infos zum Einreichen von E-Rechnungen an die Stadtverwaltung Wittlich

Seit dem 1. April 2025 sind Rechnungssteller, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, gem. E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Übergangsfristen im B2B-Bereich finden hier keine Anwendung.

Rechnungen an öffentliche Verwaltungen sind demnach über den "Zentralen E-Rechnungseingang RLP" (ZRE) einzureichen.

Die Stadtverwaltung Wittlich können elektronische Rechnungen auf folgenden Wegen übermittelt werden:

Webportal des ZRE

In einem zulässigen E-Rechnungsformat im Standard XRechnung (XML-Format, ZUGFeRD-Format). eine Registrierung im ZRE über "Mein Unternehmenskonto (MUK) auf Basis von ELSTER ist hierfür erforderlich. Bitte folgende Leitweg-ID angeben:

072310134134-001-42

Im Portal können extern erstellte E-Rechnungen hochgeladen werden; alternativ können einfach E-Rechnungen direkt im Portal erstellt werden. Fehlermeldungen oder Bestätigungen erfolgen direkt im Browser.

Per E-Mail über ZRE

In einem zulässigen E-Rechnungsformat im Standard XRechnung (XML-Format, ZUGFeRD-Format) an zre-rlp@poststelle.rlp.de unter Angabe der Leitweg ID: 

072310134134-001-42

Eine Registrierung im ZRE über " Mein Unternehmenskonto" (MUK) auf Basis von ELSTER ist hierfür ebenfalls erforderlich. Fehlermeldungen oder Bestätigungen werden an die Mailadresse gesendet, von der die Rechnung eingereicht wird.

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