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Neue Hundemarken ab 2025
Die Stadtverwaltung Wittlich versendet in der zweiten Kalenderwoche neue Hundemarken für die Jahre 2025 bis einschließlich 2027. Die Marke ist gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen. Die alten Marken werden ab 2025 für ungültig erklärt.
Bei Verlust oder Beschädigung der Hundemarke kann eine neue Ersatzmarke kostenlos bei der Stadtverwaltung angefordert werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle Hunde, die im Stadtgebiet Wittlich gehalten werden, anzumelden sind.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund im Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird; frühestens jedoch mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Grundlage für die Hundesteuerveranlagung ist die zurzeit gültige Hundesteuersatzung vom 16.12.2010. Die Hundesteuer beträgt derzeit für den ersten Hund 75 €, den zweiten Hund 118 €, den dritten und jeden weiteren Hund 209 € sowie für gefährliche Hunde 800 €.
Für das Jahr 2025 werden keine neuen Abgabenbescheide versandt, da sich die Hundesteuersätze gegenüber dem Vorjahr nicht verändert haben.
Kostenlose Hundekotbeutel können Sie im Foyer des Stadthauses abgeholt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Wittlich unter Telefon-Nr. 06571/171025.