Wasser auf den Friedhöfen und in den Gartenanlagen


Je nach Witterungsverhältnissen, wird die Wasserversorgung der Friedhöfe, zum Anfang der 14. Kalenderwoche (3./4. April 2023) und die der Gartenanlagen, zum Ende der 14. Kalenderwoche (bis 6. April 2023) in Betrieb genommen.

Sollte bei der Inbetriebnahme der Wasserversorgung in den Gartenanlagen eine Störung (bzw. ein Wasserverlust) festgestellt werden, ist diese sofort wieder einzustellen. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre Wasserentnahmestellen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu schließen. Den Anliegern, die zu diesem Zeitpunkt ihren Wasserzähler nicht ordnungsgemäß installiert haben, werden die entstehenden Kosten für jede weitere Inbetriebnahme mit je 68 Euro in Rechnung gestellt.

Wasserzähler bis zum (= inklusive) Baujahr 2016 müssen für das Abrechnungsjahr 2023 erneuert werden. Sollte der Zähler nicht mehr eichgültig sein, bitten die Stadtwerke Wittlich um schnellstmöglichen Austausch und anschließende Mitteilung der neuen Zählernummer, sowie Herstellerbezeichnung und Größe des Zählers, unter der Rufnummer 06571/17-1833 oder 06571/17-1831.

Um unnötige Wasserverluste und Kosten zu vermeiden, müssen alle privaten Zähler bis 2. April 2023 installiert sein. Bei einem eventuellen Zählerwechsel, nach erfolgter Inbetriebnahme (Wasseranstellung) durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Wittlich, ist auf ordnungsgemäßes Abstellen des Wassers, während der Installation des privaten Zählers, zu achten.