Wer hat Anspruch auf besondere Förderung

Wer hat Anspruch auf eine besondere Förderung?

Wird im Kindergarten oder während der Schulzeit festgestellt, dass ein Kind den Anforderungen des Regelunterrichts ohne spezifische Hilfen nicht mehr folgen kann, wird das Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet. Dazu wird das Kind auf Grundlage eines Berichts, der den Lernstand und die Schwierigkeiten des Kindes beinhaltet, von einer Förderschullehrerin überprüft. Die Ergebnisse und individuellen Lernstände werden in einem sonderpädagogischen Gutachten festgehalten, in dem ermittelt wird, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Auf dieser Grundlage werden individuelle Fördermaßnahmen geplant (§10 Abs.1 Schulgesetz, GSO,…).

Folgende Verfahren stehen uns zur Diagnostik zur Verfügung:

  • Vor der Einschulung: Hospitationen in der Kita, Gespräche mit Erzieher/innen und Eltern, Besuch der „Vorschulkinder“ in der Grundschule
  • Gespräche mit unterrichtenden Lehrkräften
  • gezielte Unterrichtsbeobachtungen
  • informelle Fragebögen
  • Portfolios (z.B. in Englisch)
  • „Schatzbuch“
  • Individuelle Leistungsfeststellung (mündlich/schriftlich)
  • Standardisierte Testverfahren: HSP, DRT 1-4, HRT, CFT, BIRTE, VERA,…
  • Schuleingangsdiagnostik
  • schulärztliche, psychologische und therapeutische Berichte