Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe

Klassenelternvertretung

Klassenelternvertretung

Auszug aus: "Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz", Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Hrsg.), 2015

Die Klassenelternversammlung wählt eine Klassenelternsprecherin oder einen Klassenelternsprecher (KES). Sie oder er vertritt die Belange der Klasse gegenüber der Klassenleitung, den Fachlehrkräften, der Schulleitung, den pädagogischen Fachkräften und/oder sonstigem schulischem Personal (§ 39 Abs. 3 SchulG). Gleichzeitig wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Es ist ratsam, dass die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher im Team zusammenarbeiten. So ist im Verhinderungsfall, z.B. durch Krankheit oder beruflich bedingte Abwesenheit, gewährleistet, dass anstehende Aufgaben erledigt werden können. Ein angemessener Informationsaustausch sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entlastet die Klassenelternsprecherin oder den Klassenelternsprecher beispielsweise bei der Organisation und der Durchführung der Klassenelternversammlung. 

Aufgaben:

■ Einberufen von mindestens zwei Klassenelternversammlungen (Elternabend) pro Schuljahr 

■ Teilnahme an Klassen-, und/oder Stufenkonferenzen mit beratendem Stimmrecht (Richtlinien Punkt 9.2). 

■ Zustimmung zu Sammlungen (Geldsammlungen, Sammlungen zur Beschaffung von Material, Materialsammlung) innerhalb einer Klasse. (§ 61 Abs. 1 Satz 2 GSchO; § 104 Abs. 1 Satz 2 ÜSchO). 

Informationen, die der Schulelternbeirat an die Klassenelternsprecherin oder den Klassenelternsprecher verteilt, sollen an andere Eltern weiter geleitet werden (schriftlich oder bei einer Klassenelternversammlung). Um den Austausch der Eltern auf Klassenebene zu fördern, kann die Einführung eines Elternstammtisches sinnvoll sein. Die Erfahrung zeigt, dass eine gute Klassenelterngemeinschaft positive Auswirkungen auf die Klassengemeinschaft der Schülerinnen und Schüler hat. Dafür eine Basis zu schaffen, ist Teil der Aufgabe, aber nicht alleinige Verantwortung der Klassenelternsprecherin oder des Klassenelternsprechers. Zum Gelingen dieser Gemeinschaft sollen alle Eltern einen Beitrag leisten.


Unsere Klassenelternvertretung: