- Rathaus
- Rathaus
- Bürgerservice
- Politik
- Öffentlichkeitsarbeit
- Stadtverwaltung
- Leben in Wittlich
- Leben in Wittlich
- Kultur
- Sport & Freizeit
- Soziales
- Bildung
- Bildung
- Kindertagesstätten
- Grundschulen
- FamOS
- Volkshochschule
- Makerspace
- Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich
- Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich
- Öffnungszeiten & Adresse
- Leserkonto
- Recherche & Fernleihe
- Formulare
- Bestellung Medienboxen & Klassensätze
- Online-Angebote
- Unser Haus
- Anmeldung & Ausleihe
- Kinder & Jugendliche
- Veranstaltungskalender
- Bibliothek International
- Kitas & Schulen
- Soziale & Ehrenamtliche Einrichtungen
- Recherche & Ausleihe
- Aktuelles
- Leichte Sprache
- A-Z
- Rückgabekasten
- Welcome
- Bienvenue
- Hoş Geldiniz
- Powitanie
- Добро пожаловать
- Schien, daat de hei bes
- Welcome - Bienvenue - Powitanie ...
- Anfahrt
- Kontakt
- Impressum
- Для наших співгромадян з України
- Wirtschaft und Finanzen
- Planung, Umwelt und Mobilität
- Tourismus
Geburtsnamen wiederannehmen
Leistungsbeschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
-
Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist Ihr Standesamt.