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Wasser auf den Friedhöfen und in den Gartenanlagen
Je nach Witterungsverhältnissen, wird die Wasserversorgung der Friedhöfe, zum Anfang der 13. Kalenderwoche und die der Gartenanlagen, bis zum Ende der 13. Kalenderwoche (bis 27. März 2026) in Betrieb genommen.
Sollte bei der Inbetriebnahme der Wasserversorgung in den Gartenanlagen eine Störung (bzw. ein Wasserverlust) festgestellt werden, ist diese sofort wieder einzustellen. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre Wasserentnahmestellen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu schließen. Den Anliegern, die zum oben genannten Zeitpunkt ihren Wasserzähler nicht ordnungsgemäß installiert haben, werden die entstehenden Kosten, aufgrund von Zusatzarbeiten, in Rechnung gestellt. Bei einem eventuellen Zählerwechsel - nach erfolgter Inbetriebnahme durch die Stadtwerke Wittlich - ist auf ordnungsgemäßes Abstellen des Wassers, während der Installation des privaten Zählers, zu achten.
Wasserzähler bis zum (inklusive) Baujahr 2019 müssen für das Abrechnungsjahr 2026 erneuert werden. Sollte der Zähler nicht mehr eichgültig sein, wird um schnellstmöglichen Austausch und anschließende Mitteilung der neuen Zählernummer, sowie Herstellerbezeichnung und Größe des Zählers gebeten. Auch Änderungen bezüglich der Nutzungsverhältnisse sind zeitnah anzuzeigen.
Für den Gartenbereich Schaff/Rommelsbach erreichen Sie die Stadtwerke Wittlich unter der Rufnummer 06571/17-1833 oder 06571/17-1837. Für die weiteren Gartenbereiche (Brückenmühle, Kegelbahn, Lokschuppen, Ohling, Kalkturmstraße und Synagoge) ist die Stadtverwaltung Wittlich, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zuständig, Rufnummer 06571/17-1223.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Stadtwerke Wittlich
