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Rheinland-Pfalz hebt Corona-Isolationspflicht auf


Rheinland-Pfalz hebt ab diesem Samstag die Isolationspflicht für Menschen mit einer Corona-Infektion auf. Positiv getestete Menschen müssen in der Öffentlichkeit aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Wegen der Maskenpflicht sei ein Besuch im Fitnessstudio oder in einem Restaurant «faktisch trotzdem nicht möglich», erklärte das Ministerium. Kinder seien in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit.

Änderungen gelten damit auch für Arbeitnehmer. Von kommender Woche an müssen positiv getestete Arbeitnehmer ohne Krankheitssymptome nun grundsätzlich wieder zur Arbeit gehen. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Bereichen gilt für positiv getestete Personen aber grundsätzlich weiter ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, von dem in bestimmten Ausnahmefällen abgewichen werden darf.