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Anmeldung & Ausleihe
Anmeldung & Ausleihe
Anmeldung & Abmeldung
Die Anmeldung erfolgt
- mit verbindlicher Anerkennung der Bibliothekssatzung.
- persönlich oder per E-Mail (Online-Formular)
- gegen Vorlage des Personalausweises und ggf. des Nachweises zur Berechtigung der Gebührenermäßigung
Die Abmeldung ist schriftlich oder mittels des Online-Formulars bei der Stadtbücherei Wittlich mit Wirkung zum Jahresende möglich
Ermäßigungsberechtigt sind Schüler & Schülerinnen, Auszubildende, Teilnehmende an einem FSJ, Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von mind. 50% sowie Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen nach SGB II (Bürgergeld) und Grundsicherung.
Die Jahresgebühr beträgt 28€ p.a., mit Ermäßigung 14€.
Sie ist zahlbar per Barzahlung, SEPA-Mandat oder Überweisung an:
Stadtkasse Wittlich - Stadtbuecherei
IBAN DE65 5875 1230 0060 0001 48
BIC MALADE51BKS
Verwendungszweck: Lesenummer + Jahresgebuehren
Büchereiausweis
- wird bei der Anmeldung ausgestellt
- bleibt Eigentum der Stadtbücherei
- ist nicht übertragbar
- berechtigt bei Vorlage zur Nutzung der Angebote der Stadtbücherei Wittlich und ihrer Online-Dienste sowie der Bibliothek des Emil-Frank-Instituts und des Kreisarchives Wittlich
Medienausleihe und -rückgabe
Die Medien der Stadtbücherei Wittlich können gegen Vorlage des Büchereiausweises entliehen werden.
Die unterschiedlichen Leihfristen und sonstige Regelungen für die einzelnen Medienarten werden durch Aushang bekannt gegeben.
Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr von € 1,00 vorbestellt werden.
Behandlung der entliehenen Medien und Haftung
Die aus der Stadtbücherei Wittlich entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Verlust oder festgestellte Mängel der entliehenen Medien sind unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben.
Die Benutzerin / Der Benutzer bzw. ein gesetzliche Vertretung ist für jede Beschädigung und jeden Verlust der Stadtbücherei Wittlich gegenüber schadenersatzpflichtig. Ebenso haftet sie / er für Schäden, die durch missbräuchliche Benutzung des Benutzerausweises entstehen, auch wenn sie / ihn kein Verschulden trifft. Die Ersatzleistung bemisst sich nach § 9 (Satzung der Stadt Wittlich über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadtbücherei Wittlich). Sie ist 14 Tage nach Anforderung fällig.
Fernleihe
Medien, die in der Stadtbücherei Wittlich nicht vorhanden sind, können im deutschen oder internationalen Leihverkehr aus anderen Bibliotheken im Original oder als Kopie bestellt werden. Die Stadtbücherei Wittlich ist hierbei an die jeweils geltenden Bestimmungen gebunden.
Für die Benutzung der im Leihverkehr beschafften Medien gelten die Auflagen der gebenden Bibliothek, im Übrigen die Bestimmungen der Satzung.
Im internationalen Fernleihverkehr trägt der Benutzer neben der Gebühr nach § 9 Abs. 2 (Satzung der Stadt Wittlich über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadtbücherei Wittlich) die tatsächlich anfallenden Kosten.