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Information zum Fischereischein:

Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein

(nur mit Prüfung)
blauer Schein

Der Jahresfischereischein/Fünfjahresfischereischein gilt für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Jahresfischereischein/Fünfjahresfischereischein kann wahlweise um ein Jahr oder um fünf Jahre verlängert werden. Allerdings muss die Verlängerung unmittelbar an das letzte Gültigkeitsjahr anschließen. Der Antrag auf Verlängerung kann zwar nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden, jedoch muss dies im Anschlussjahr geschehen. Andernfalls muss ein neues Fischereischeinformular verwendet werden.

Jugendfischereischein

gelber Schein

Für Personen, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet. Dies hat zur Folge, dass 13-jährigen Jugendlichen, die die Fischerprüfung abgelegt haben, erst mit Vollendung des vierzehnten Lebensjahres ein Fischereischein ausgestellt werden darf. Trotz bestandener Fischerprüfung kann also einem 13-jährigen Jugendlichen bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres nur ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dieser Personengruppe ist die Ausübung der Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers erlaubt.

Sonderfischereischein

grüner Schein

Neu eingeführt wurde der Sonderfischereischein für Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Dieser Personengruppe ist die Ausübung der Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers erlaubt.


Bei der Erteilung des Fischereischeines ist mit der Gebühr für den Fischereischein auch die Fischereiabgabe zu erheben:

beim Fünfjahresfischereischein insgesamt
35,00 €
beim Jahresfischereischein insgesamt
9,00 €
beim Jugendfischereischein insgesamt
5,60 €
beim Sonderfischereischein insgesamt
9,00 €


Der Fischereischein wird auf Antrag ausgestellt.
Für die erstmalige Ausstellung des Fischereischeines ist ein Lichtbild mitzubringen.
Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erteilen (siehe Antragsformular).