Flächennutzungsplan -
Erläuterungsbericht
Feststellungsbeschluss: 17. Januar 2006
TEIL 4 SCHLUSSBETRACHTUNG
Im Flächennutzungsplan werden die bis 2020 erforderlichen Flächeninanspruchnahmen und Bodennutzungen unter Berücksichtigung des jeweiligen sachbereichsbezogenen Planungsbedarfs in den Grundzügen dargestellt. Damit wird die planerische Grundlage für die bauliche und somit auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt Wittlich gelegt. Der Anforderung des § 5 Abs. 1 BauGB, dass im Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen ist, wird in vollem Umfang entsprochen.Zum Kerninhalt des Flächennutzungsplans gehören die Bauflächenausweisungen. Bezüglich der Funktion Wohnen sind sie dazu geeignet, den prognostizierten Bevölkerungszuwächsen und insbesondere dem Ziel gesunder Wohnverhältnisse, dem Bedürfnis nach kostensparender Eigentumsbildung und dem Anspruch einer hochwertigen Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds zu entsprechen. Insgesamt sind Wohn- und Mischbauflächen mit einer Größe von 76,7 ha geplant. Die Ausweisungen sind auf eine Einwohnerzahl von 19.726 im Jahr 2020 ausgelegt.
Die vorgenommenen Ausweisungen gewerblicher Bauflächen bilden die planerische Grundlage für die zukünftige Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung Wittlichs. Der Umfang der Ausweisungen beträgt 67,5 ha. Neben dem Raumbedarf zuziehender Unternehmen wird damit auch dem Erweiterungs- und Aussiedlungsbedarf bereits ansässiger Betriebe Rechnung getragen.
Weitere Bauflächenausweisungen betreffen Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung 'Einzelhandel'. Bei allen Planungen fand eine eingehende Berücksichtigung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange, wie z.B. des Immissions- und Umweltschutzes, der Erhaltung des Stadt- und Landschaftsbilds sowie der Versorgung der Bevölkerung, statt.
Um die bei der Entwicklung der Bauflächen unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen zu können, werden im Flächennutzungsplan Suchräume für Ausgleichsmaßnahmen von insgesamt 239,7 ha ausgewiesen. Damit besteht die Möglichkeit, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch zukünftige landespflegerische Maßnahmen in der Gesamtheit zu erhalten.
Im Folgenden wird in einer Flächenbilanz152 dargestellt, wie sich die Nutzungsstruktur der Stadt Wittlich bei Verwirklichung der Planung bis 2020 verändern wird. Dem derzeitigen Zustand wird der geplante Zustand der Flächennutzungen gegenübergestellt. Überlagernde Darstellungen, wie z.B. die Suchflächen für Ausgleichsmaßnahmen oder die Schutzgebietsausweisungen, werden dabei nicht berücksichtigt.
| Art der Nutzung | derzeitiger Zustand | geplanter Zustand |
Veränderung | ||||
| in % der Gesamt- fläche Wittlichs |
absolut in ha | in % der Gesamt- fläche Wittlichs |
absolut in ha | in % der Gesamt- fläche Wittlichs |
in % zum derzeitigen Bestand der Nutzungsart | absolut in ha | |
| Wohnbaufläche | 7,5 | 373,8 | 9,0 | 444,7 | 1,4 | 19,0 | 70,9 |
| gemischte Baufläche | 1,6 | 80,6 | 1,7 | 86,4 | 0,1 | 7,2 | 5,8 |
| gewerbliche Baufläche | 5,5 | 271,9 | 6,8 | 337,1 | 1,3 | 24,0 | 65,2 |
| Sonderbaufläche | 0,9 | 43,7 | 1,0 | 47,6 | 0 | 8,9 | 3,9 |
| Gemeinbedarfsfläche | 1,9 | 93,3 | 1,9 | 93,3 | 0 | 0 | 0 |
| Grünfläche | 1,3 | 64,9 | 1,5 | 76,8 | 0,2 | 18,3 | 11,9 |
| Verkehrsfläche (überregionale und regionale Verkehrswege sowie städt. Hauptverkehrsstraßen) |
3,1 | 154,2 | 3,4 | 167,5 | 0,3 | 8,6 | 15313,3 |
| Versorgungsfläche | 0,2 | 8,5 | 0,2 | 8,5 | 0 | 0 | 0 |
| landwirtschaftliche Fläche / sonstige Freifläche | 44,8 | 2222,4 | 41,8 | 2075,1 | -3,0 | -6,6 | -147,3 |
| Weinbaufläche | 1,0 | 49,1 | 1,0 | 49,1 | 0 | 0 | 0 |
| Waldfläche | 29,8 | 1477,6 | 29,8 | 1477,6 | 0 | 0 | 0 |
| Wasserfläche | 0,2 | 9,9 | 0,2 | 9,9 | 0 | 0 | 0 |
| militärische Flächen | 0,5 | 23,7 | 0 | 0 | -0,5 | -100 | -23,7 |
| Bahnanlage | 0,3 | 13,1 | 0,3 | 13,1 | 0 | 0 | 0 |
| Ausgleichsflächen (keine Berücksichtigung der Suchräume für Ausgleichsmaßnahmen) | 1,6 | 78,3 | 1,6 | 78,3 | 0 | 0 | 0 |
Die Darstellung der Flächenbilanz verdeutlicht, dass die Ausweitung der Siedlungsflächen (Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauflächen) und der Verkehrsflächen (L 50 neu, L 53 neu und L 52 neu) insbesondere mit einer Reduzierung der landwirtschaftlichen Flächen einhergeht. Trotz der Befolgung des Grundsatzes 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung', z.B. durch die Konversion der Marschall-Foch-Kaserne und die Umnutzung des Betriebsgeländes der Firma 'Lütticken', ist eine Inanspruchnahme des Freiraums unvermeidlich. Erhebliche Konflikte mit den Belangen der Landwirtschaft sind jedoch nicht zu erwarten. Die Planungen fanden in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Außenstelle Trier, statt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass ca. 75 ha der geplanten Bauflächen bereits im Flächennutzungsplan von 1981 als Planungen dargestellt wurden. Die Waldflächen werden aufgrund der zahlreichen Waldfunktionen und des im Regionsvergleich bereits geringen Waldanteils an der Gesamtfläche von einer Inanspruchnahme ausgeschlossen. Nicht betroffen von den Flächeninanspruchnahmen für eine bauliche Entwicklung sind zudem die Weinbauflächen, die im besonderen Maße landschaftsbildprägend und daher schützenswert sind, sowie die Wasserflächen.
152 Abweichungen der hierbei gewonnenen Daten von den Informationen der Stadt Wittlich (siehe z.B. Abbildung 3: Flächen-nutzung des Gemeindegebiets) ergeben sich aus den unterschiedlichen Untersuchungsgrundlagen und Ermittlungsmethoden.
153 Aufgrund der Tatsache, dass nur die Mittelachsen der Neuplanungen bekannt sind, musste der Umfang der geplanten Ver-kehrsfläche geschätzt werden.
153 Aufgrund der Tatsache, dass nur die Mittelachsen der Neuplanungen bekannt sind, musste der Umfang der geplanten Ver-kehrsfläche geschätzt werden.

