Flächennutzungsplan -
Erläuterungsbericht
Feststellungsbeschluss: 17. Januar 2006
TEIL 2 PLANUNGSGRUNDLAGEN
Vor der Erläuterung der eigentlichen Flächennutzungsplanung sind zunächst die Grundlagen darzulegen, welche den Rahmen für die Ausweisungen bzw. die zukünftig angestrebten Nutzungen setzen. Zu diesen gehören die räumliche Einordnung und derzeitige Nutzungsstruktur, die naturräumlichen Gegebenheiten, die historische Entwicklung der Stadt Wittlich, die übergeordneten Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung sowie die Ziele der Landschaftsplanung.Räumliche Einordnung und derzeitige Nutzungsstruktur
Die Stadt Wittlich ist Kreisstadt des Landkreises Bernkastel-Wittlich im Regierungsbezirk Trier und liegt in einer klimatisch bevorzugten Senke, gebildet aus den Hängen der Eifel und den Moselbergen. Sie zählt 18.870 Einwohner, die sich auf die Stadtmitte (11.823 EW) und die fünf weiteren Stadteile Bombogen (1.499 EW), Dorf (567 EW), Lüxem (1.277 EW), Neuerburg (913 EW) und Wengerohr (2.791 EW) aufteilen5. Wittlich besitzt darüber hinaus als Mittelzentrum einen Einzugsbereich von 56 Gemeinden mit ca. 60.000 Einwohnern6.
Abbildung 2: Wirtschaftsstandort Wittlich
Günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen ergeben sich aus der zentralen Lage im Wirtschaftsraum der EU bzw. der guten Erreichbarkeit der wirtschaftlichen Kerngebiete Rhein-Main, Kölner Bucht, Lothringen sowie Luxemburg. Verkehrlich angebunden ist die Stadt Wittlich insbesondere an die A 1 als wichtigste Nord-Süd-Verbindung und über die A 60 in Richtung Belgien. Die Weiterführung der A 60 in Richtung des Rhein-Main-Gebiets über die B 50 (neu) befindet sich derzeit im Bau. Zur günstigen Verkehrsanbindung tragen zudem der Flughafen Hahn und die Bahnstrecke Trier-Koblenz mit einem Halt im Stadtteil Wengerohr bei (siehe Abbildung 2).
Nicht zuletzt aufgrund dieser günstigen Bedingungen hat sich die ursprünglich landwirtschaftlich geprägte Stadt Wittlich zu einem modernen Wirtschaftsstandort entwickelt. Mit über 15.000 Arbeitsplätzen besitzt sie eine der höchsten Arbeitsplatzquoten je Einwohner in Rheinland-Pfalz7. Der größte Anteil der Beschäftigtenzahl entfällt auf das produzierende Gewerbe. Zu den größten Unternehmen in Wittlich gehören die Dunlop-Reifenwerke, Ideal-Standard, Dr. Oetker und Franklin-Elektrik. Geprägt wird der Wirtschaftstandort hauptsächlich durch mittelständige Betriebe in den Bereichen Handwerk und Handel sowie durch sonstige Dienstleistungsunternehmen.
Abbildung 3: Flächennutzungen (Wittlich Informationen, Auflage 2000)
Die Gemarkung der Stadt Wittlich umfasst 4.965 ha. Die derzeitige Flächennutzung unterteilt sich in 11,4 % Gebäude- und Hofflächen, 4,3 % Industrieflächen, 9,6% Verkehrsflächen, 43,8 % Landwirtschafts- und Weinbauflächen, 27,8 % Waldflächen, 0,2 % Wasserflächen und 2,9 % sonstige Flächen (Stand 2000)8. Im Gegensatz zum Umland weist Wittlich daher einen niedrigen Waldanteil und hohen Anteil an Siedlungsflächen auf. In der VG Wittlich-Land sind 44 % der Fläche bewaldet. Industrieflächen und Gebäude- sowie Hofflächen machen lediglich einen Anteil von 4 % aus (Stand 2001)9. Der Freiraum der Stadt Wittlich ist überwiegend durch die Landwirtschaft geprägt. Die landwirtschaftliche Nutzung umfasst neben Getreideanbau, die Grünlandwirtschaft mit entsprechender Viehhaltung und den Anbau von Sonderkulturen. Bezüglich der Sonderkulturen sind insbesondere der Weinbau im Nordwesten und der Tabak- und Gemüseanbau im östlichen Bereich Wittlichs von Bedeutung. Die Waldflächen Wittlichs unterteilen sich in 62 % Laubwald und 38 % Nadelwald.
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Naturräumliche Gegebenheiten
Bei den naturräumlichen Gegebenheiten kann man unterscheiden zwischen der Geologie, dem Klima, den Böden und den Gewässern10.
Geologie
Die geologische Struktur des Wittlicher Raums stimmt weitgehend mit der geologischen Einheit der Wittlicher Senke überein. Die dort vorherrschenden Sedimentgesteine des Rotliegenden gliedern sich in eine untere und eine obere Abteilung. Die untere besteht aus Sandsteinen und Konglomeraten mit Tonlagen, die obere aus stark tonig gebundenem Sandstein. Beide Schichten sind muldenartig eingesenkt, so dass die unteren grobkörnigen Schichten nur an den Nordwest- und Südost-Rändern sichtbar werden. Der überwiegende Teil der Trogflächen wird durch die feinkörnigen tonigen Sandsteine bedeckt.
Entsprechend der Härte des Gesteins prägen unterschiedliche Verwitterungsformen das Landschaftsbild der Wittlicher Senke. Vorherrschend ist die flachgewellte weiche Muldenform, die im Nordwesten im Bereich der harten devonischen Gesteine in steil aufgestellte, teilweise auch gefaltete Gebirgsbewegungen übergeht. In Hanglagen können bei Bauarbeiten Rutschungen auftreten. Im Bedarfsfall sind daher spezielle Baugrunduntersuchungen durchzuführen.
Anhand zahlreicher Bohrungen hat das Geologische Landesamt die Grundwasserverhältnisse der Wittlicher Senke exakt ermittelt. So wurde festgestellt, dass größere Grundwassermengen im Rotliegenden und in den Schottern sowie in den Randzonen des Trogs vorkommen, da hier die Klüfte offen sind und eine Wasserzirkulation zulassen. Weitere Grundwasservorkommen werden im Gebiet östlich von Lüxem vermutet. Im Vergleich zur devonischen Eifel mit ihren Tonschiefern und Grauwacken hat die Wittlicher Senke ein relativ großes Grundwasservorkommen. Die örtlichen Bohrungen wurden durch die Festsetzungen von Wasserschutzgebieten gesichert und im Flächennutzungsplan dargestellt.
Die Oberflächengestaltung des Stadtgebietes ist durch relativ geringe Reliefunterschiede gekennzeichnet. Die durchschnittliche Höhe über NN liegt bei etwa 220 m. Die höchste Erhebung mit 453,70 m über NN befindet sich im Bereich des Grünewalds, im äußersten Norden der Gemarkung. Der tiefste Punkt liegt mit ca. 140 m über NN südlich von Wengerohr im Liesertal.
Klima
Hinsichtlich des Klimas ist die Wittlicher Senke aufgrund ihrer Beckenlänge durch ein mildes, relativ trockenes Klima ähnlich dem des Moseltals geprägt. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9° C, die Jahressummen des Niederschlages erreichen 600-700 mm. Im Zentralbereich der Senke bei Bombogen und Wengerohr bleiben sie unter 550 mm, während sie zum Rand der Moseleifel hin auf über 750 mm ansteigen11. Insgesamt betrachtet sind die Niederschläge im Jahr mit einem leichten Wintermaximum relativ gleichmäßig verteilt. Die mittlere Zahl der Tage mit Niederschlägen über 0,1 mm liegt unter 150 und damit im Bereich der trockeneren Landesteile von Rheinland-Pfalz. Bewölkung und Nebelhäufigkeit sind im Vergleich zum benachbarten Naturraum Moseleifel etwas höher.
Die Lage längs zur Hauptwindrichtung, d.h. parallel zu den Mittelgebirgskämmen von Eifel und Hunsrück, führt zu einer starken Bewindung. Der Wind weht bedingt durch den Verlauf der Mittelgebirgskämme überwiegend aus Südwest. Daneben sind West- und Nordostwinde häufig.
Die mittlere Dauer der Vegetationsperiode, definiert als Zahl der Tage mit einem Tagesmittel der Lufttemperatur über 5°C, ist mit 230 bis 240 Tagen fast so hoch wie im Moseltal. Die mittleren Niederschlagssummen während der Hauptvegetationsperiode (Monate Mai und Juni) sind mit 180 mm die niedrigsten im Regierungsbezirk Trier und ebenso gering wie im unteren Moseltal oder der Vorderpfalz.
Böden
Die Bodenarten im Bereich der Wittlicher Senke setzen sich überwiegend aus Sanden, aber auch aus teilweise tonigen Lehmen zusammen, die wegen ihrer schwierigen Bearbeitbarkeit als Grünland bewirtschaftet werden. Der Anteil der Grenzertragsböden an der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt nach der Feststellung des Geologischen Landesamtes wesentlich unter 10%12.
Gewässer
Bezüglich des Themas Gewässer ist von Bedeutung, dass die Region Westeifel als Ganzes zum Flussgebiet des Rheines gehört und fast ausschließlich zum Hauptfluss Mosel entwässert. Die Bachläufe (Gewässer 3. Ordnung) im Stadtgebiet Wittlich fließen ausnahmslos der Lieser zu, die dann in die Mosel mündet. Die bedeutendsten Nebenläufe sind der Sterenbach, der Schattengraben und der Rommelsbach. Die Wasserführung der Lieser und deren Bodensysteme unterliegen jahreszeitlich bedingt starken Schwankungen. Das Wasserspeichervermögen des Untergrundes im Bereich der Lieser ist aufgrund der Sandsteinablagerungen und der Konglomerate allgemein als günstig zu bezeichnen. Plötzliche oder langanhaltende Niederschläge können dennoch vorübergehend Hochwasser und Überschwemmungen verursachen.
Historische Entwicklung13
- Stadt Wittlich
Nachstehend werden die bedeutenden Stationen der Geschichte Wittlichs dargelegt.
3. Jahrtausend v. Chr.
Aus dieser Zeit stammen die ältesten bekannten Überreste menschlicher Siedlungstätigkeit im Wittlicher Tal.
5.- 1. Jahrhundert v. Chr.
Die vorrömische treverische Befestigungsanlage Tempelkopf wird errichtet.
2. Hälfte 2. Jahrhundert n. Chr. Entlang der Lieser wird ein römischer Herrensitz mit einer Länge von 140 m und einer Tiefe von 28 m erbaut.
um 350 n. Chr.
Die römische Villa wird zerstört.
629 bis 638/639 n. Chr.
Der Merowingerkönig Dagobert I. schenkt den Lieserfiskus mit der “Villa Witelira” der Trierer Dom-kirche. Damit verbleibt Wittlich bis zur Aufhebung des Kurstaates 1794 ununterbrochen im Grund-herrschaftsverband der Trierer Metropoliten.
1065 n. Chr.
Aus diesem Jahr stammt die früheste schriftliche Nennung Wittlichs in einer Urkunde des Trierer Erzbischofs Eberhard.
Herbst 1142
Erste überlieferte Zerstörung des Dorfes Wittlich in Auseinandersetzung zwischen dem Trierer Erzbischof Albero und dem Grafen Heinrich von Luxemburg und Namur.
29. Mai 1291
Zusammen mit Saarburg, Welschbillig, Bernkastel, Mayen und Montabaur erhält Wittlich auf Bitten Boemunds von König Rudolf von Habsburg die Stadtrechte.
8. November 1300
Erzbischof Dieter von Nassau bestätigt in einem Freiheitsbrief die Rechte und Freiheiten der Stadt Wittlich und seiner Bürger.
1317
Der Stadtmauerbau unter Erzbischof Balduin beginnt.
1348/1350
Wittlich wird im Nürnberger Martyrologium als Progromort genannt, in dem wohl alle Juden Opfer der blutigen Verfolgung wurden. Ihre erneute Ansiedlung ist erst wieder unter Erzbischof Lothar von Metternich um 1620 nachweisbar.
1395
In einer Fehde des Ritters Friedrich v. Ehrenberg mit Werner v. Falkenstein wird Wittlich vollständig zerstört. Um die Bewohner in der Stadt halten zu können, gewährt ihnen der Kurfürst für 25 Jahre Steuerfreiheit.
1762
Der Bau des Schlosses Philippsfreude als Ersatz der zwischen 1402 und 1424 errichteten Burg Ottenstein wird begonnen. Das Schloss wird 1804 abgerissen und an seiner Stelle ein Viehmarkt eingerichtet.
1879/85
Wengerohr wird im Jahr 1879 über die Bahnstrecke Koblenz-Trier an das Eisenbahnnetz angebunden. 1885 wird die Bahnlinie nach Wittlich in Betrieb genommen, die 1910 nach Daun weitergeführt wird. Der Personenverkehr Wittlich-Daun wird 1981 eingestellt, zwei Jahre später auch der Güterverkehr. Des Weiteren wurde die Strecke Bernkastel-Wittlich und zwischenzeitlich auch die Strecke Wittlich-Wengerohr außer Betrieb genommen.
1896 bis 1921
Die Ansiedlung von Großunternehmen durchbricht die überwiegend agrarisch dominierte Erwerbs- und Sozialstruktur Wittlichs und wirkt beispielgebend für die spätere Wirtschaftsplanung (1896: Wittlicher Ton- und Dampfziegelei, 1899: Weinpressenbau Merrem und Knötgen, 1913/14: Sperrholzfabrik Kümmel u. Co., 1921: Schuhcremefabrik Ermann u. Co.). Zugleich bedeutet der um die Jahrhundertwende erfolgte Zuzug von Winzerfamilien der Mittelmosel nach Wittlich den Neubeginn des Weinanbaus.
1914-1918
Den Ersten Weltkrieg übersteht Wittlich ohne größere Zerstörungen.
1938
Wittlich wird Garnisonstadt mit einer Infanterie und einer Panzerjägerkaserne. Nach Kriegsende werden die Gebäude zur Stationierung von zwei französischen Bataillonen genutzt. Im Zuge der allgemeinen Truppenreduzierung verlässt im Sommer 1993 das Artilleriebataillon 51 mit 1.500 Soldaten Wittlich. Das 8. Jägerbataillon “Sidi Brahim” (die “Blauen Jäger”) mit rund 2.000 Soldaten und Familienangehörigen verbleibt als Teil des Euro-Corps am Standort.
1939-1945
Der Zweite Weltkrieg verursacht auch in der Stadt Wittlich große Schäden. Im Jahr 1944 zerstören Bombenangriffe und Artilleriebeschuss ein Drittel der Stadt.
1946
Am 30. August 1946 erfolgt die verwaltungsmäßige Neugliederung nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus den Verwaltungsbezirken Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen wird das Land Rheinland-Pfalz gebildet. Untergliedert wird es in die fünf Regierungsbezirke Koblenz, Montabaur, Rheinhessen, Pfalz und Trier, dem die Stadt Wittlich angehört.
1967
Im Jahr 1967 findet eine Gebietsreform statt. Der Regierungsbezirk Trier ist hiervon insbesondere bezüglich der Zahl und Umgrenzung der Landkreise betroffen. Die ehemaligen Landkreise Bernkastel und Wittlich, Bitburg und Prüm sowie Trier und Saarburg werden jeweils zusammengefasst.
1969
Wittlich wird Sitz der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Die früher selbständigen Gemeinden Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr werden eingemeindet. Die erweiterte Stadt verzeichnet damit 14.215 Einwohner und 8.230 Arbeitsplätze.
1975 bis 1978
Die A 1 von Koblenz nach Wittlich wird fertig gestellt.
1987
Nach der Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung gibt es in Wittlich 909 Arbeitsstätten mit 13.423 Beschäftigten. Hiervon entfallen 4.065 auf das verarbeitende Gewerbe, 2.738 auf Handel und Verkehr und 3.116 auf den Dienstleistungsbereich. Bei den Gebietskörperschaften sind 2.405 Menschen beschäftigt.
1991
Wittlich feiert den 700. Jahrestag der Verleihung der Stadtrechte.
1993
Sie sogenannte 'Südtangente' (Gerberstraße) wird als eine der wichtigsten innerstädtischen Umgehungsstraßen fertig gestellt. Als Folge kann die Fußgängerzone um die Neustraße und den Marktplatz erweitert werden.
1999
Nach dem Abzug des 8. Jägerbataillons bis zum 1. Juni 1999 ist der Abzug der französischen Streitkräfte vollständig abgeschlossen. Das Kasernengelände der Marschall-Foch-Kaserne wird dem Bundesvermögensamt Trier übergeben und steht seitdem einer Umnutzung zur Verfügung.
November 2002
Die A 60 von Bitburg nach Wittlich wird fertig gestellt.
Juni 2003
Wittlich hat 18.870 Einwohner und über 15.000 Arbeitsplätze. Hinsichtlich der Arbeitsplatzquote je Einwohner liegt Wittlich damit an der Spitze der Städte in Rheinland-Pfalz. Grund für diese positive Entwicklung ist nicht zuletzt die günstige Lage Wittlichs im Wirtschaftsraum der EU.
Der Bau der B 50 (neu) wird begonnen.
- Stadtteile
- Bombogen
Der 1969 eingemeindete Ort Bombogen wurde als Besitztum der Trierer Abtei St. Maximin im Jahre 940 erstmals als Bumaga urkundlich erwähnt. Der alte Pfarrbezirk des Ortes umschloss die Dörfer östlich von Wittlich. Im 19. Jahrhundert war Bombogen Sitz eines Bürgermeisteramtes. Ortsbildprägend ist die 1789 bis 1792 erbaute Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt am südwestlichen Ortsrand. Auf die lange Tradition des Tabakanbaues im Wittlicher Tal verweist ein ehemaliger gemeindlicher Tabakschuppen in der Berlinger Straße.
- Dorf
Der Ort wird erstmals im Jahre 952 unter dem lateinischen Namen Villera (lat. Dorf) erwähnt. Der Trierer Erzbischof Rotbert schenkte damals einem gewissen Wido Ländereien in der Feldmark des Dorfes zur Anlage von Weinbergen. 1065 tauschte Erzbischof Eberhard in derselben Mark von Villera mit einem Mann Nopelo verschiedene Güter. Erst im Jahr 1220 wird im Güterverzeichnis von St. Maximin, Trier, der Name Dorphe (später Dorff) erwähnt. Auch der Freiherr von Landenberg besaß verschiedene ritterschaftliche Güter in Dorf.
- Lüxem
Lüxem liegt am Talausgang des Sterenbachs in der Wittlicher Senke an den nördlichen Ausläufern der Moselberge. Das Straßendorf in der kleinen Talaue ist umrahmt von Streuobstwiesen und umgeben von überwiegend bewaldeten Bergkuppen der Eifel. Nach ersten frühgeschichtlichen Funden wurde der Ort 1023 erstmals erwähnt als “Lukesinga” und gehörte später Jahrhunderte lang zu St. Maximin Trier. Seit dem 13. Jahrhundert wird in Lüxem Weinbau betrieben. Die kleinstrukturierte Landwirtschaft, die hier den Anbau von Sonderkulturen erlaubte, wurde zudem vom Tabakanbau geprägt. Noch heute sind viele Tabak-Trocken-Scheunen erhalten und in Betrieb. Daneben ist das traufständige Trierer Einhaus als eine Sonderform des Streckhauses verbreitet.
- Neuerburg
Markantes Wahrzeichen des Stadtteils Neuerburg ist der landschaftsbildprägende “Neuerburger Kopf”, auch Burgkopf genannt. Schon zur Römerzeit führte die Agrippastraße von Trier nach Koblenz unmittelbar an diesem Berg vorbei. Der Erzbischof Albero (1131 - 1152) erbaute auf dem Burgkopf ab dem Jahr 1146 anstelle eines zerstörten Bauwerks zum Schutze des Wittlicher Tales und besonders der Stadt Wittlich eine neue Burg und nannte sie “novum castrum”, das bedeutet “Neue Burg” oder “Neuerburg”.
Am 9. Juni 1718 hat eine großes Feuer das ganze Dorf eingeäschert. Beim Wiederaufbau ver-schwand der größte Teil der Burgruine, die als Steinbruch genutzt wurde. So ist von der “Neuerburg” bis auf wenige Mauerreste auf dem Gipfel nur noch der Name des Dorfes am Fuße des Berges übrig geblieben.
Ein zweites Mal wurde Neuerburg im Jahre 1840 von einer Brandkatastrophe heimgesucht. 21 Gebäude (mehr als 1/3 des Dorfes) brannten bis auf die Grundmauern nieder. Auch die alte Kirche, die 1698 erbaut wurde und dem hl. Nikolaus geweiht ist, wurde teilweise zerstört.
- Wengerohr
Die erste urkundliche Erwähnung von Wengerohr vor etwa 860 Jahren, im Jahre 1143, lautet: “Rora, ein Hof mit Ackerland und Wiesen”. Sicher belegt ist Wengerohr 1274 durch den Zusatz “wenic”. Wengerohr dürfte an der Abzweigung der alten Römerstraße Trier-Andernach nach Köln angelegt worden sein. Der alte Ortskern lag südlich der Gleisanlagen bei der im 16. Jahrhundert errichteten St.-Johannes-Kapelle. Als einziger größerer Einzelhof in der Gemarkung Wengerohr hat sich das ehemals Macherner Hofgut Wahlholz erhalten, allerdings in stark veränderter Form.
Nach der Eröffnung der Eisenbahnlinie Trier-Koblenz im Jahre 1879 erlebte Wengerohr eine nachhaltige Veränderung seiner bis dahin rein landwirtschaftlich geprägten Struktur.
- Bombogen
- Stadt Wittlich
Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB die Ziele der Raumordnung in Form der durch die Landes- und Regionalplanung formulierten Vorgaben zu beachten und umzusetzen. Diese sind in Rheinland-Pfalz auf Landesebene im Landesentwicklungsprogramm III (LEP III)14 und auf regionaler Ebene im Regionalen Raumordnungsplan (RROP)15 dargelegt. Sie werden dem Planungsträger in Form einer Landesplanerischen Stellungsnahme nach § 20 LPlG bekannt gegeben. Die Verpflichtung zur Ausfüllung dieser Vorgaben und damit der Verwirklichung raumordnerischer Ziele liegt laut § 4 des Raumordnungsgesetzes (ROG) und § 3 des Landesplanungsgesetz (LPlG) bei den einzelnen Planungsträgern, d.h. im Rahmen der Flächennutzungsplanung bei der Stadt Wittlich. Den weiteren Ausführungen dieses Erläuterungsberichtes liegen diese Vorgaben zu Grunde. Im Folgenden werden die für die Entwicklung Wittlichs wesentlichen raumordnerischen Erfordernisse dargelegt.
- Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP)
Im Landesentwicklungsprogramm (LEP), welches als Orientierungsrahmen mit Ordnungsfunktion und somit als Grundlage für die langfristige räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume dient16, wird bezüglich der Siedlungsentwicklung zunächst festzuhalten, dass jede Gemeinde grundsätzlich ein Recht auf Eigenentwicklung besitzt. Das LEP formuliert dazu folgende Ziele und Grundsätze17:
“Jede Gemeinde trägt die Verantwortung für ihre Eigenentwicklung. Dies bedeutet die Wahrnehmung aller örtlichen Aufgaben als Voraussetzung für eine eigenständige örtliche Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Verkehr und Umwelt.” Diese Elemente und ihre Flächenansprüche sind sinnvoll einander zuzuordnen und in einem maßstäblichen Verhältnis zueinander zu entwickeln.
“Die Art und das Maß der Eigenentwicklung der Gemeinde sind abhängig von Größe, innerer Struktur, kultureller Identität und langfristiger Tragfähigkeit. Die Eigenentwicklung soll sich an begründeten Entwicklungschancen der Gemeinde im Siedlungszusammenhang orientieren. Sie darf nicht zu einer Beeinträchtigung von Funktionen anderer Gemeinden oder der Umwelt führen. Der Ausgleich von Interessen unter den Gemeinden soll im Wege verstärkter interkommunaler Zusammenarbeit erfolgen und sich an gemeinsamen Planungs- und Handlungserfordernissen ausrichten.”
Zur Eigenentwicklung gehören insbesondere die Ermöglichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse für die ortsgebundene Wohnbevölkerung und die Sicherstellung der örtlichen Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie die angemessene Entwicklung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft.
Als Konsequenz aus den allgemein negativen siedlungsstrukturellen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz wird dabei vorgegeben, dass bei der weiteren Siedlungstätigkeit der Schwerpunkt auf die Innenentwicklung zu legen ist, wobei hier das hauptsächliche Interesse auf die Aktivierung von Reserveflächen innerhalb des Siedlungsgebietes und die sinnvolle Umnutzung von brach gefallenen Gebäuden und Flächen zu richten ist18.
Die Gemarkung der Stadt Wittlich wird als ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen eingeordnet. Die in ländlichen Räumen im Rahmen der Bauleitplanung zu beachtenden Entwicklungsziele können wie folgt zusammengefasst werden19:
- Erhaltung der ländlichen Räume als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume,
- Bewahrung und Erhöhung der Attraktivität der ländlichen Räume mit ihrer landschaftlichen Qualität sowie ihrer besonderen Eignung als Wohnstandort, für kulturelle Betätigung und soziale Nähe,
- Sicherung eines nach Zahl, Vielfalt und Qualifikation angemessenen Angebotes an nicht-landwirtschaftlichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, welche in Wohnortnähe erreichbar sind, insbesondere auch für Frauen,
- Sicherung der vielfältigen Funktionen von Landwirtschaft, Weinbau und Forstwirtschaft für die Erhaltung der besiedelten Kulturlandschaft,
- Nutzung der spezifischen Eignungen von Teilen der ländlichen Räume für Fremdenverkehr und Naherholung,
- Erhaltung des bestehenden Versorgungsniveaus durch Einrichtungen der öffentlichen und privaten Infrastruktur sowie Sicherung der Grundversorgung,
- Erhaltung und ggf. Ausbau der für die überörtliche Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastruktureinrichtungen insbesondere in den zentralen Orten und
- bevorzugte Entwicklung und Durchführung von Konversionsprojekten in ländlichen Räumen.
Über die genannten, allgemein für ländlichen Räume geltenden Entwicklungsziele hinaus, werden für die ländlichen Räume mit Verdichtungsansätzen folgende Ziele formuliert20:
- “Ländliche Räume mit Verdichtungsansätzen nehmen je nach siedlungsstruktureller Lage unterschiedliche Funktionen wahr.”
- “Teilräume dieses Raumtyps, die unmittelbar an hochverdichtete Räume angrenzen, übernehmen für diese Entlastungsfunktionen. Insbesondere in Fällen erheblicher Konflikte zwischen Flächeninanspruchnahmen und Freiraum ist zu prüfen, inwieweit die ländlichen Räume mit Verdichtungsansätzen notwendige siedlungsstrukturelle Entflechtungen und Entlastungen der hochverdichteten Räume übernehmen können.”
- “Ländliche Räume mit Verdichtungsansätzen, die als zentrale Orte Versorgungsfunktionen in dünn besiedelten ländlichen Räumen in ungünstiger Lage übernehmen, sind in ihrer Funktion zu sichern und auszubauen.”
Im System der zentralen Orte besitzt die Stadt Wittlich die Funktion eines Mittelzentrums. Mittelzentren sind gemäß des LEP “Standorte für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und politischen Bereich und für weitere private Dienstleistungen. Sie sind Verknüpfungspunkte der öffentlichen Nahverkehrsbedienung”21. Bezüglich der Mittelzentren in ländlichen Räumen wird folgendes Entwicklungsziel formuliert.
“In ländlichen Räumen tragen die Mittelzentren wesentlich zur Stabilisierung der Siedlungsstruktur bei. Im Interesse der Daseinsvorsorge tritt die ausschließliche Orientierung an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit bei der Schaffung und Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur zurück”22.
Hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung wird im LEP festgelegt, dass die Stadt Wittlich ein bestehender landesweit bedeutsamer Gewerbestandort ist23. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung ist darauf hinzuwirken, dass Wittlich dieser Bedeutung bzw. Funktion auch zukünftig gerecht werden kann.
Für die unbebauten Bereiche der Stadt Wittlich ist von Bedeutung, dass der südöstliche Bereich der Gemarkung gemäß der ökologischen Raumgliederung des LEP III innerhalb eines Sanierungsraums und der nordwestliche Teil der Gemarkung innerhalb eines Entwicklungsraums liegt24.
In den Sanierungsräumen sind bestehende wie auch vorhersehbare Konflikte und Beeinträchtigungen abzubauen und die Leistungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen wiederherzustellen und zu verbessern. In den Entwicklungsräumen ist die “Leistungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen allgemein zu verbessern”25.
- Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplans (RROP)
Im Regionalen Raumordnungsplan (RROP) werden die Aussagen des Landesentwicklungsprogramms für die regionale Ebene konkretisiert und Vorgaben formuliert, an welche sich die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 4 BauGB anpassen muss. Für die Stadt Wittlich werden im RROP folgende wesentliche Ziele festgelegt:
Der Stadt Wittlich wird die besondere Funktion Wohnen (W) zugeordnet26. Die zukünftige Entwicklung im Bereich Wohnen soll sich vorrangig auf Siedlungsschwerpunkte, d.h. W-Gemeinden, konzentrieren. Die Ausweisungen von Wohn- und Mischbauflächen hat in diesen Gemeinden über den Eigenbedarf hinaus in klimatisch und topographisch günstiger Lage sowie guter Zuordnung zu den zentralen Versorgungseinrichtungen zu erfolgen27. Der genaue Umfang der Wohnbaulandausweisungen soll sich an dem für die Träger der Flächennutzungsplanung vorausgeschätzten Wohnbauflächenbedarf orientieren. Für die Stadt Wittlich wurde im Jahr 1994 ein Bedarf von 108 ha bis 2010 prognostiziert28.
W-Gemeinden sollen über die Mindesterfordernisse wohnnaher Infrastruktur (Grundschule, Kindergarten, Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen der Grundversorgung) sowie über die Mindestqualität der öffentlichen Verkehrsanbindung verfügen. In der Stadt Wittlich werden diese Anforderungen eindeutig erfüllt. Hier besteht der Zweck der besonderen Funktion Wohnen vielmehr darin, die Funktion als Mittelzentrum, insbesondere den Erhalt der bestehenden Infrastruktureinrichtungen, zu sichern29.
Hinsichtlich der Bedeutung als landesweit bedeutsamer Gewerbestandort wird im RROP ergänzend bestimmt, dass “eine zielgerichtete Flächenvorsorge seitens [der Stadt Wittlich] erforderlich [ist]. Dazu gehört insbesondere die Aufstellung von Bauleitplänen für die vorhandenen und neu zu planenden Gewerbeflächen, eine aktive Bodenpolitik sowie zumindest die planerische Vorbereitung der für eine Besiedlung der Flächen erforderlichen Erschließungsmaßnahmen. Die Inanspruchnahme von freien, bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbeflächen sowie die Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen bzw. Konversionsflächen ist grundsätzlich der Erschließung neuer Standorte vorzuziehen. Mit den vorhandenen Flächen ist regionalpolitisch verantwortlich umzugehen; sie sind überwiegend für die Ansiedlung von Betrieben mit Primäreffekten i.S. der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu nutzen”30.
Hinsichtlich der Ausweisung Wittlichs als Mittelzentrum wird im RROP ergänzend zum LEP III formuliert, dass Mittelzentren in der Weise ausgestattet sein oder ausgebaut werden sollen, dass sie über den Grundbedarf hinaus den gehobenen Bedarf der Bevölkerung insbesondere an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, privaten Dienstleistungen sowie Sport-, Freizeit und Erholungsanlagen decken können31. Die Voraussetzungen hierfür sind auch im Rahmen der Flächennutzungsplanung zu schaffen.
Der Nordwesten der Gemarkung Wittlichs ist im RROP als Vorranggebiet für landschaftsbezogene Freizeit und Erholung ausgewiesen. Hier ist darauf zu achten, dass der Naturhaushalt und das Landschaftsbild als natürliche Eignungsgrundlagen erhalten bleiben32.
Nahere Aussagen zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung werden in Teil 3 bezüglich der einzelnen Sachbereiche getroffen.
- Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP)
Beitrag der örtlichen Landschaftsplanung
Die örtliche Landschaftsplanung hat nach der rahmenrechtlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die Aufgabe, zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen. Ihr Anteil an der Flächennutzungsplanung besteht insbesondere darin, Aussagen zur natur- und landschaftsbezogenen Bedeutung der gemeindlichen Flächen zu liefern.
Hinsichtlich der Integration dieser Aussagen in den Flächennutzungsplan besteht in Rheinland-Pfalz nach Landesrecht das System der 'teilintegrierten' Landschaftsplanung. Dabei werden die Inhalte des Landespflegerische Planungsbeitrags bzw. des Landschaftsplans zunächst weitgehend selbstständig erarbeitet und erst im Anschluss in Rahmen der Flächennutzungsplanung berücksichtigt bzw. in die Abwägung mit anderen Belangen (z.B. der Landwirtschaft) eingestellt.
Der Landschaftsplan für den Bereich der Stadt Wittlich stammt aus dem Jahr 1993 und wurde vom Büro Bielefeld u. Gillich erstellt. Er wird als landespflegerische Grundlage der Flächennutzungsplanung herangezogen.
Als übergeordnetes Leitbild für die Stadt Wittlich wird im Textteil des Landschaftsplans hervorgehoben, dass die Sicherung des Wasserpotentials, welchem im Untersuchungsraum eine hervorragende Bedeutung zukommt, vor dem Hintergrund knapp werdenden Trinkwassers gegenüber konkurrierenden Nutzungen Vorrang erhalten muss33. Die entsprechenden Ziele (Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, Beschränkung der weiteren Inanspruchnahme des Außenbereichs auf das notwendige Maß) dienen dabei gleichzeitig dem Bodenschutz und dem Arten- und Biotopschutz.
Zu den empfindlichsten und schützbedürftigsten Zonen der Stadt Wittlich gehören nach dem Land-schaftsplan34:
- die Bachauen, insbesondere von Lieser, Rommelsbach, Sterenbach, Bieberbach und oberem Schattengraben,
- die steilen und trockenen Hänge und Kuppen (Moseleifelrand, Neuerburger Kopf, Lüxemberg),
- die größeren Streuobstbestände bei Lüxem, Neuerburg, Bombogen und im Randbereich der Innenstadt (Helenenhof, Gänsberg, Bastenmühle, Felsenburg) und
- die innerstädtischen Grünflächen, teilweise mit altem Baumbestand (alter Friedhof), und Grünachsen (Lieseraue, stillgelegte Bahntrasse).
5 Erhebungen der Stadt Wittlich, Stand Juli 2003.
6 Wittlich Informationen, Auflage 2000, S. 5.
7 Wittlich Informationen, Auflage 2000, S. 5.
8 Wittlich Informationen, Auflage 2000, S. 5.
9 Landesinformationssystem des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Bad Ems, Stand 2001.
10 Die Informationen zu den naturräumlichen Gegebenheiten wurden weitgehend dem Landschaftsplan von 1993, erstellt durch das Büro Bielefeld u. Gillich, und dem Erläuterungsbericht zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan aus dem Jahr 1981 entnommen.
11 DGfL 1969, in: Landschaftsplan, 1993, S. 15.
12 Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Wittlich, 1981, S. 20.
13 Wittlich Informationen, Auflage 2000; Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Wittlich, 1981, S. 21.
14 Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: Landesentwicklungsprogramm III (LEP III), 1995.
15 Planungsgemeinschaft Trier: Regionaler Raumordnungsplan Region Trier,1985; Planungsgemeinschaft Trier: RROP, Teilfort-schreibung, 1995.
16 Vgl. LEP III, 1995, Vorwort.
17 LEP III, 1995, S. 33 ff.
18 Siehe dazu § 2 Abs. 2 Satz 2 ROG.
19 Vgl. ausführlicher: LEP III, 1995, S. 11 f.
20 Vgl. LEP III, 1995, S. 12.
21 LEP III, 1995, S. 36.
22 LEP III, 1995, S. 37.
23 Siehe dazu LEP III, 1995, S. 34.
24 LEP III, 1995, S. 21.
25 LEP III, 1995, S. 14.
26 Siehe RROP, 1985, Anhang, S. 106 und S. 11.
27 Siehe RROP, 1985, S. 16.
28 Planungsgemeinschaft Region Trier: Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbedarf 2010, Aktualisierung der Bevölkerungs- und Wohnbaulandbedarfsprognose für die Region Trier, 1994.
29 Siehe RROP, 1985, S. 16.
30 RROP, Teilfortschreibung, 1995, S. A-2 f.
31 Siehe RROP, 1985, S.13.
32 RROP, 1985, S. 84.
33 Siehe Landschaftsplan, 1993, S. 67.
34 Landschaftsplan, 1993, S. 67 f.
6 Wittlich Informationen, Auflage 2000, S. 5.
7 Wittlich Informationen, Auflage 2000, S. 5.
8 Wittlich Informationen, Auflage 2000, S. 5.
9 Landesinformationssystem des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Bad Ems, Stand 2001.
10 Die Informationen zu den naturräumlichen Gegebenheiten wurden weitgehend dem Landschaftsplan von 1993, erstellt durch das Büro Bielefeld u. Gillich, und dem Erläuterungsbericht zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan aus dem Jahr 1981 entnommen.
11 DGfL 1969, in: Landschaftsplan, 1993, S. 15.
12 Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Wittlich, 1981, S. 20.
13 Wittlich Informationen, Auflage 2000; Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Wittlich, 1981, S. 21.
14 Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: Landesentwicklungsprogramm III (LEP III), 1995.
15 Planungsgemeinschaft Trier: Regionaler Raumordnungsplan Region Trier,1985; Planungsgemeinschaft Trier: RROP, Teilfort-schreibung, 1995.
16 Vgl. LEP III, 1995, Vorwort.
17 LEP III, 1995, S. 33 ff.
18 Siehe dazu § 2 Abs. 2 Satz 2 ROG.
19 Vgl. ausführlicher: LEP III, 1995, S. 11 f.
20 Vgl. LEP III, 1995, S. 12.
21 LEP III, 1995, S. 36.
22 LEP III, 1995, S. 37.
23 Siehe dazu LEP III, 1995, S. 34.
24 LEP III, 1995, S. 21.
25 LEP III, 1995, S. 14.
26 Siehe RROP, 1985, Anhang, S. 106 und S. 11.
27 Siehe RROP, 1985, S. 16.
28 Planungsgemeinschaft Region Trier: Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbedarf 2010, Aktualisierung der Bevölkerungs- und Wohnbaulandbedarfsprognose für die Region Trier, 1994.
29 Siehe RROP, 1985, S. 16.
30 RROP, Teilfortschreibung, 1995, S. A-2 f.
31 Siehe RROP, 1985, S.13.
32 RROP, 1985, S. 84.
33 Siehe Landschaftsplan, 1993, S. 67.
34 Landschaftsplan, 1993, S. 67 f.

